Wieder eine Abmahnung durch Waldorf Frommer! Der Vorwurf lautet: Der Actionfilm „Run All Night“ wurde illegal auf einer Tauschbörse angeboten

Wieder eine Abmahnung durch Waldorf Frommer! Der Vorwurf lautet:  Der Actionfilm „Run All Night“ wurde illegal auf einer Tauschbörse  angeboten
20.11.2015134 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet serienmäßig Abmahnungen im Namen der Rechteinhaber wie hier der Warner Bros. Entertainment GmbH. Vorgeworfen wird dem Abgemahnten eine Urheberrechtsverletzung. Die Kanzlei fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung von Schadenersatz.

In der vorliegendem Abmahnung wird dem Betroffenen der Upload des Action-Films "Run All Night" zur Last gelegt. Der Abgemahnte habe den Film des Regisseurs Jaume Collet-Serra mit Liam Neeson in einer der Hauptrollen auf einem Filesharing Netzwerk ohne die Einwilligung der Warner Bros. Entertainment GmbH angeboten. Dies stelle ein illegales öffentliches Zugänglichmachen gemäß § 19a UrhG dar und begründe sowohl einen Unterlassungs- als auch einen Schadensersatzanspruch.

 

Die Höhe des geforderten Schadensersatzes wird hier, wie in den bisherigen Abmahnungen durch Waldorf Frommer, jeweils identisch auf 815,00 EUR taxiert.

 

Ist eine Abmahnung durch Waldorf Frommer ernst zu nehmen?

 

Ja, bei den Abmahnungen durch Waldorf Frommer, auch wenn Sie in Masse erfolgen, ist Vorsicht geboten. Es handelt sich nicht um einen Betrugsversuch.

 

Waldorf Frommer ist eine Kanzlei mit Sitz in München, die sich auf Belange des Urheberrechts spezialisiert hat und aufgrund einer gewissen Größe auch eine hohe Anzahl von Abmahnung auch diesem Gebiet versendet.

 

Dennoch sollten Sie sich von einer ähnlichen Abmahnung nicht einschüchtern lassen, Abmahnungen sind ein rechtmäßiges Mittel, auf Verstöße in verschieden Rechtsgebieten einzugehen und zu versuchen, diese zu unterbinden und zu sanktionieren. Dies beinhaltet jedoch auch, dass es Ihnen möglich sein muss, sich gegen eine solche Abmahnung rechtlich zur Wehr zu setzen. So hat beispielsweise die Erfahrung gezeigt, dass teilweise die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen zwar vom Internetanschluss des Abgemahnten erfolgt sind, ein Dritter jedoch unberechtigter Weise über diesen verfügte.

 

Auch wenn Sie den gerügten Verstoß begangen haben, heißt das noch nicht, dass Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung in dieser Form unterzeichnen sollten oder den Betrag in der Höhe zu zahlen haben.

 

Ich habe ebenfalls eine Abmahnung durch Waldorf Frommer erhalten. Hilfe!

 

Gerade bezüglich einer für Sie nicht nachteiligen Unterlassungserklärung und des geforderten Schadensersatzes, ist es für einen "Nicht-Juristen" nicht immer leicht den Überblick zu behalten und adäquat zu reagieren. So bürgen manche vorgefertigte Unterlassungserklärungen aus dem Internet zum Teil hohe Haftungsrisiken.

 

Nur professionelle Hilfe auf dem Gebiet des Urheberrechts kann Ihnen eine bestmögliche Verteidigung gegen Ihre Abmahnung garantieren. Die Kanzlei Scharfenberg und Hämmerling bringt die nötige Erfahrung auf dem Rechtsgebiet des Urheberrechts mit, Sie angemessen gegen eine Abmahnung durch Waldorf Frommer zu vertreten.

 

Unverbindlich und kostenlos bieten wir Ihnen ein Erstgespräch mit uns an, in dem wir die Erfolgsaussichten Ihres Falls besprechen können und die gerne die ihre Verteidigung gegen die Abmahnung übernehmen möchten.

    

Kontakt:

 

SCHARFENBERG · HÄMMERLING Rechtsanwälte

 

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Mail: mail@shrecht.de

   

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

 

www.shrecht.de und

 

www.abmahnsoforthilfe.de oder www.abmahnung-hilfe.info