Abmahnung Waldorf Frommer – „ Die Augen des Engels“

Abmahnung Waldorf Frommer – „ Die Augen des Engels“
15.11.2015143 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „ Die Augen des Engels“ ab.

"Die Augen des Engels" ist ein Film über den spektakulären Mordfall "Amanda Knox".

In dem Schreiben der Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen, die Verwertungsrechte an dem Film "Die Augen des Engels" verletzt zu haben. Mittels einer Online-Tauschbörse, wie BitTorrnt oder Limewire, soll der Abgemahnte den Film anderen Nutzern derselbigen zum Download angeboten haben. Dadurch kam es zu einer öffentlichen Zugänglichmachung des Werkes, welche nicht dem Willen des alleinigen Rechteinhabers entsprach.

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert daher den Betroffenen auf, das abgemahnte Werk sofort und dauerhaft von seinem Rechner zu löschen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen, welcher sowohl die angefallenen Anwaltskosten als auch den Schadensersatz umfasst.

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung bekommen habe?

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, ist in der Regel von ihren Anschluss eine Urheberrechtsverletzung an dem Film "Die Augen des Engels" veranlasst worden. Das bedeutet jedoch noch nicht, dass Sie als Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung an dem Film auch selbst begangen haben. Rechtlich gesehen besteht aber vorab die Vermutung, dass der Anschlussinhaber als Täter gehandelt hat. Kann dieser beweissicher darlegen, dass die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass ein Dritter die Urheberrechtsverletzung an dem Film veranlasst haben könnte, hat er die Vermutung widerlegt und eine Täterhaftung kann ausgeschlossen werden. Zwar kann dann noch eine Haftung als Störer eingreifen, dieser ist jedoch regelmäßig nicht schadensersatzpflichtig, weshalb die Zahlungsaufforderung teilweise zurückgewiesen werden kann. Nicht vergessen werden darf aber der Unterlassungsanspruch. Diesen kann der Rechteinhaber sowohl gegen einen Täter als auch gegenüber einem Störer geltend machen. Das heißt jedoch nicht, dass der Abgemahnte voreilig eine beigefügte vorformulierte Erklärung abgeben sollte. Da diese eine lange Bindungsdauer haben, können nachteilige Klauseln den Betroffenen noch weit in der Zukunft treffen.

Suchen Sie deshalb innerhalb der Ihnen gesetzten Frist einen spezialisierten Rechtsanwalt auf und lassen Sie sich von ihm beraten. Er wird Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen.

Das Team von Abmahnhelfer.de hilft Ihnen, wenn auch Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen der unerlaubten Verwertung des Films "Die Augen des Engels" erhalten haben. Sie erreichen uns für ein kostenloses Erstgespräch, in welchem wir Ihnen sogleich eine anwaltliche Ersteinschätzung geben werden unter der Telefonnummer: 030 965 35 855 oder indem Sie unser Kontaktformular ausfüllen.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!