Waldorf Frommer Abmahnung für Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH für das Filmwerk „Spy- Susan Cooper Undercover“

Waldorf Frommer Abmahnung für Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH für das Filmwerk „Spy- Susan Cooper Undercover“
13.11.2015138 Mal gelesen
Eine Abmahnung kann sehr teuer werden. Lassen Sie sich von uns helfen. Unterschreiben Sie nichts, zahlen Sie nichts und nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf.

Haben Sie eine Waldorf Frommer Abmahnung erhalten? Keine Panik, hier zeigen wir Ihnen wie wir Ihnen helfen können.


1. Was ist eine Waldorf Frommer Abmahnung?


Eine Waldorf Frommer Abmahnung ist eine Aufforderung im Namen des Rechteinhabers wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Zahlung von pauschalisiertem Schadenersatz in Höhe von € 600,00 sowie Anwaltskosten in Höhe von € 215,00.


2. Was können Sie tun


Es ist wichtig, dass Sie mit einer Waldorf Frommer Abmahnung sorgfältig umgehen:

  • Notieren Sie die in der Regel kurz gewählte Frist
  • Zahlen Sie nichts
  • Unterschreiben Sie nichts
  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit Waldorf Frommer Rechtsanwälte auf
  • Suchen Sie den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht

3. Was können wir für Sie tun?


Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung erörtern wir mit Ihnen, ob es überhaupt Sinn macht gegen diese Waldorf Frommer Abmahnung vorzugehen.


Wenn wir zu dem Ergebnis kommen, dass es sich lohnt, gegen diese Abmahnung zu kämpfen, besprechen wir mit Ihnen persönlich und genau auf Ihren Fall bezogen die weitere Vorgehensweise und Strategie.


Um sich gegen eine Waldorf Frommer Abmahnung erfolgreich wehren zu können, hat der BGH bestimmte Obliegenheiten und Anforderungen an einen Anschlussinhaber zu seiner Entlastung gestellt.


Der Anschlussinhaber muss u.a. im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast glaubhaft und möglichst detailgenau darlegen können, dass es eine ernsthafte Möglichkeit gibt, dass ein anderer den illegalen Tausch vorgenommen haben könnte.


Was der BGH damit genau verlangt, hängt immer von dem ganz konkreten
Einzelfall ab. Dies besprechen wir mit Ihnen gerne ausführlich. Rufen Sie uns also an oder schicken Sie uns eine E-Mail: georg.schaefer@anwaltskanzlei-giese.de


Georg Schäfer

Rechtsanwalt