Waldorf Frommer mahnt aktuelle Blockbuster wie "Spy" und "Mad Max" ab - 815 €

Waldorf Frommer mahnt aktuelle Blockbuster wie "Spy" und "Mad Max" ab - 815 €
02.11.2015164 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag diverser Rechteinhaber aus der Filmbranche, wie bspw. für Twentieth Century Fox und Warner Bros., die illegale Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Filmen über Tauschbörsen ab.

Aktuell werden Anschlussinhaber abgemahnt, über deren Anschluss die Filme "Mad Max: Fury Road" und "Spy - Susan Cooper Undercover" illegal Dritten zugänglich gemacht worden sein sollen.

Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie Schadensersatz und Anwaltskosten von insgesamt 815,00 € zu leisten.

Bei der Nutzung von Tauschbörsen wie Bittorrent oder der vermeintlichen Streaming-App wie Popcorn Time besteht das Problem, dass die Datei nicht "nur" heruntergeladen, sondern auch Dritten zum Download angeboten wird. Dies stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, selbst wenn man sich dessen nicht bewusst war.

In sehr vielen uns bekannten Fällen, hat aber nicht der abgemahnte Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung begangen, sondern ein Dritter, wie bspw. Familienmitglieder, Mitbewohner, Untermieter, Mieter, Feriengast, Freunde oder Bekannte, Mitarbeiter, etc. In diesen Fällen bestehen sehr häufig sehr gute Verteidigungschancen. Daneben ist noch die Frage zu klären, ob noch weitere Abmahnungen für Urheberrechtsverstöße aus der Vergangenheit kommen können. Wer mehrere Filme oder TV-Serien heruntergeladen hat, kann problemlos auch mehrere Abmahnungen erhalten.

Hier muss man überprüfen, ob es eventuell Sinn macht, vorbeugende Unterlassungserklärungen abzugeben. Dies sollte man aber auf keinen Fall blindlings und unkontrolliert machen, da der Schaden durch das exzessive Abgeben von vorbeugenden Unterlassungserklärungen am Ende wesentlich höher sein kann, als wenn man eine weitere Abmahnung bekommt.

Was wir Ihnen bieten:

  • Über sieben Jahre Erfahrung in dem Bereich Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
  • Erfahrung aus mehreren tausend Fällen im Jahr
  • Hochspezialisierte Anwälte (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht; Master of Laws in Medienrecht)
  • Schnelle und unkomplizierte Abwicklung Ihres Falls, gerne auch per E-Mail
  • Bundesweit tätige Kanzlei
  • Eigene IT-Abteilung (Prüfung und Auswertung der technischen Hintergründe)
 

Wie erreichen Sie uns?

  • Per Telefon unter 06131 - 240950
  • Per Email info@ggr-law.com
  • Per Fax unter 06131 - 2409522
 

Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Pauschalangebot zur Vertretung in Ihrer Angelegenheit. Übersenden Sie uns einfach Ihren Fall an die oben genannte Adresse.