Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Love, Rosie – Für immer vielleicht“

Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Love, Rosie – Für immer vielleicht“
14.10.2015107 Mal gelesen
Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an der Romanverfilmung „Love, Rosie – Für immer vielleicht“ ab.

Die Romantikkomödie handelt von der besonderen Beziehung zwischen Rosie und Alex. Sie sind beste Freunde und planen gemeinsam für das Studium von England nach Amerika zu ziehen, jedoch wird Rosie ungewollt nach einem One-Night-Stand schwanger und bleibt deshalb allein in England. Als Alex eine andere Frau heiraten will, reist Rosie mit ihrem Kind in die USA.

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer werfen dem Betroffenen vor, dass er den Film innerhalb eines Filesharing-Netzwerks anderen Nutzern zum Download angeboten und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht wurde. Die öffentliche Zugänglichmachung ist jedoch allein dem Urheber beziehungsweise Rechteinhaber des jeweiligen Werkes vorbehalten (§ 19 a UrhG). Soweit dieser - wie auch in dem vorliegenden Fall - keine vorherige Einwilligung zu der öffentlichen Zugänglichmachung gibt, erfolgt diese illegal.

Aufgrund der bestehenden Urheberrechtsverletzung fordern die Anwälte von Waldorf Frommer den Anschlussinhaber zu der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie der Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 815,00 Euro auf. Diese Summe setzt sich aus den Schadensersatzkosten in Höhe von 600,00 Euro und den Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 215,00 Euro zusammen.

Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich abgemahnt wurde?

Wenn Sie ein Abmahnschreiben erhalten haben, sollten Sie die folgenden Handlungsempfehlungen beherzigen: 

  1. Keine vorschnellen Zahlungen leisten!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen!
  4. Keinen Kontakt zu Waldorf Frommer aufnehmen!
  5. Frist wahren!

Keinesfalls sollten Sie übereilte Handlungen vornehmen. Diese führen im Ernstfall dazu, dass Sie sich Ihre Verteidigungsmöglichkeiten selbst verbauen. Stattdessen raten wir Ihnen innerhalb der gesetzten Frist einen spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren und mit diesem das weitere Vorgehen besprechen. Er kann prüfen, ob die Abmahnung rechtmäßig ist und inwieweit Sie für die Urheberrechtsverletzung haften. Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da sie von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängig ist.

Melden Sie sich bei unserem erfahrenen Team von Abmahnhelfer.de, wenn auch Sie eine urheberrechtliche Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit innerhalb eines kostenlosen Erstgesprächs eine erste anwaltliche Einschätzung unsererseits zu erhalten. Rufen Sie uns dafür unter der Telefonnummer: 030 965 35 855 an.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!