Abmahnung Waldorf Frommer Im Auftrag der Warner Bros. für „Two and a half man“

Abmahnung Filesharing
08.10.2015111 Mal gelesen
Eine Abmahnung kann sehr teuer werden. Lassen Sie sich von uns helfen. Unterschreiben Sie nichts, zahlen Sie nichts und nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf. Notieren Sie sich die kurze Frist. Nehmen Sie auf keinen Fall Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf.

Haben Sie eine Abmahnung von der Abmahnkanzlei Waldorf Frommer bekommen, Weil sie Angeblich in einer sog. Tauschbörse illegal die Us-Serie "Two und a half man" heruntergeladen haben sollen?

Verfallen Sie nicht in Panik. Notieren Sie sich die in der regel kurz gewählten Frist und nehmen Sie kein Kontakt mit Waldorf Frommer Rechtsanwälte auf.

Der entscheidende Punkt ist, ob überhaupt Sie derjenige sind, den man für einen illegalen Download / Upload in einer Tauschbörse wie z.B. Bittorrent verantwortlich machen kann.

Der BGH hat in der hier maßgeblichen Entscheidung für Filesharing- Fälle festgelegt, dass nicht der Anschlussinhaber beweisen muss, dass er nicht Täter, Mittäter oder Störer ist.

Den ermittelten Anschlussinhaber trifft nach dem BGH lediglich eine sogenannte sekundäre Darlegungslast, nicht aber die Beweislast. Vereinfacht gesagt, bedeutet dies, dass Sie gute Chancen haben, wenn die ernsthafte Möglichkeit eines Alternativgeschehens dergestalt besteht, dass nicht Sie, sondern möglicherweise jemand anderes über Ihren W-Lan einen Download vorgenommen haben könnte.

Es gibt immer Wege, wie man Ihnen gut helfen kann, wenn Sie für sich ausschließen können, den Download vorgenommen zu haben.

Unterschreiben Sie nichts, zahlen Sie nichts. Suchen Sie sich den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht.

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail: georg.schaefer@anwaltskanzlei-giese.de


Georg Schäfer

Rechtsanwalt