Notruf Abmahnung: Verteidigung ab 199 € gegen Daniel Sebastian, Aktuell: „538 Dance Smash Vol. 1“

25.09.2015 162 Mal gelesen
Verteidigung ab 199 €. Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt, wegen der illegalen Verbreitung von „538 Dance Smash Vol. 1“ ab. Achtung: Ermittlungspanne zum Anschlussinhaber nicht ausgeschlossen. Notruf Abmahnung hilft sofort: Direktkontakt: 089 - 37 41 85 32

Zurück aus dem Urlaub. Kurz vor Reiseantritt hatten Sie noch schnell ein paar Sommerhits aus dem Netz heruntergeladen und Tschüss. Noch während Sie bei Ihrer Strandparty den Partyhits lauschten, lag die Rechnung schon im Briefkasten. Ein nachträgliches teures Urlaubsvergnügen liegt in der Luft.

Doch was ist passiert?

Der Unterzeichner behauptet, das Sie in einer Tauschbörse illegal Musiktitel einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Internetnutzern, zum Herunterladen angeboten haben, bzw. selbst heruntergeladen haben. Mit der Abmahnung gegen Sie werden Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche, sowie Beseitigungsansprüche geltend gemacht. Sie werden durch die Kanzlei Daniel Sebastian aufgefordert, die angebliche Rechtsverletzung unverzüglich zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, Dateien im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die Sie unterschreiben und zurücksenden sollen.

Wie ist die Rechtslage?

Dazu haben die meisten Gerichte eine klare Auffassung. Doch es gibt Ausnahmen. Fehler bei der Ermittlung des Anschlusses ist nicht ausgeschlossen. Beispielsweise hat das Amtsgericht Düsseldorf eine Klage wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung mit Urteil vom 30.07.2015 (Az. 57 C 9677/14) abgewiesen. Das Gericht sah den Vorwurf des Filesharings über den Anschluss des Beklagten nicht als hinreichend erwiesen an.

In einem weiteren Fall, hat das Amtsgericht Leipzig am 07.08.2015, AZ: 106 C 219/15 (noch nicht rechtskräftig) eine Klage derselben Kanzlei abgewiesen, wonach der Anschlussinhaber einer Wohngemeinschaft in Anspruch genommen wurde. Seine Haftung wurde eindeutig verneint, da die volljährige Mitbewohnerin zum Zeitpunkt der Tat ebenfalls Zugriff auf den Internetanschluss hatte und somit als Täterin in Frage kam.

Die Mitbewohnerin ist volljährig und somit eigenverantwortlich. Der Anschlussinhaber hat ihr gegenüber keinerlei Belehrungs- und Prüfungspflichten. Im Übrigen muss er die Privatsphäre der Mitbewohnerin zu achten.

Es ist also nicht so einfach, wie die Musik- und Filmindustrie behauptet, den Anschlussinhaber eindeutig zu identifizieren und als Verursacher zu ermitteln.

Mit der von Daniel Sebastian vorgelegten Abmahnung ist daher oberste Vorsicht geboten! Wir raten dringend:

  • Rufen Sie nicht bei der Gegenseite an.
  • Rufen Sie nicht bei Daniel Sebastian an.
  • Geben Sie gegenüber Daniel Sebastian keinerlei schriftliche Erklärungen ab.
  • Äußern Sie sich gegenüber Daniel Sebastian weder mündlich noch schriftlich.
  • Unterschreiben Sie nichts, was von Daniel Sebastian kommt.
  • Zahlen Sie nichts an Daniel Sebastian .

Ist Guter Rat nun teuer? Nein!

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Was tun wir für Sie?

Die Spezialisten von JusDirekt überprüfen für Sie die Rechtmäßigkeit des Anspruches und ob Sie tatsächlich für den Vorwurf verantwortlich sind.

Achtung! Gesetzte Fristen sollten Sie nicht unbeachtet lassen, da sonst eine einstweilige Verfügung mit erheblichen finanziellen Verlusten droht. Eile ist daher geboten! Handeln Sie schnell und lassen Sie sich kompetent beraten. 

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Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.