Abmahnung durch Waldorf Frommer wegen des Films "Run All Night"

Abmahnung Filesharing
09.09.2015167 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer wurde von der Warner Bros. Entertainment GmbH damit beauftragt, die illegale Verbreitung des Films "Run All Night" über Internet-Tauschbörsen abzumahnen.

Der Film "Run All Night handelt von einem ehemaligen Mafia-Killer, gespielt von Liam Neeson, der seine Familie vor seinem ehemaligen Boss beschützen muss.

Worum geht es in der Abmahnung?

Dem Empfänger der Abmahnung wird von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgeworfen, dass über dessen Internetanschluss ein illegales Tauschbörsenangebot erfolgt sei.

Die Kanzlei Waldorf Frommer davon aus, dass der abgemahnte Anschlussinhaber selbst das Werk unerlaubt über seinen Internetanschluss zum Download angeboten habe. Diese Annahme ist aber oft unberechtigt, da sich die Urheberrechtsverletzung nur "bis zur Haustür" des Anschlussinhabers zurückverfolgen lässt. Wer tatsächlich für die behauptete Rechtsverletzung verantwortlich ist, kann von der Kanzlei Waldorf Frommer aber nicht festgestellt werden.

Was fordert die Kanzlei Waldorf Frommer?

Im Auftrag der Rechteinhaber verlangt Waldorf Frommer von dem Anschlussinhaber die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz und Aufwendungsersatz.

Müssen die Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer erfüllt werden?

Ob und gegebenenfalls in welcher Form die Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer erfüllt werden müssen kann immer nur im Einzelfall beantwortet werden. Dies gilt sowohl für die Frage, ob die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden muss als auch im Hinblick auf die geforderten Zahlungsansprüche.

Häufig können die geltend gemachten Ansprüche vollständig zurückgewiesen werden z.B. dann wenn neben dem Anschlussinhaber auch andere Personen den Internetanschluss benutzen konnten (Familienangehörige, Mitbewohner, Besucher)

Aber auch dann, wenn sich eine Haftung des Anschlussinhabers nicht ausschließen lässt, können die geforderten Beträge häufig deutlich reduziert werden. Lassen Sie sich daher in jedem Falle umfassend anwaltlich beraten.

Wie sollten Sie auf eine Abmahnung von Waldorf Frommer reagieren?

  • Ignorieren Sie die Abmahnung keinesfalls. Ansonsten droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung.
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung, da diese häufig nachteilige Formulierungen enthält.
  • Bezahlen Sie nicht ohne anwaltlichen Rat die geforderten Beträge.
  • Lassen Sie sich umfassend anwaltlich darüber beraten, welche Vorgehensweise in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist.

Ich berate Sie bei Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharings gerne und vertrete im Bedarfsfall Ihre Interessen gegenüber der Kanzlei Waldorf Frommer zu einem fairen Pauschalpreis.

Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung per E-Mail oder per Fax zukommen lassen.

Fax: 0711/25383785.

Ich werde mich nach Erhalt Ihrer Nachricht schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Gerne auch am Wochenende.