Notruf Mahnbescheid: Baumgarten Brandt versendet zahlreiche Mahnbescheide

Notruf Mahnbescheid: Baumgarten Brandt versendet zahlreiche Mahnbescheide
04.09.2015199 Mal gelesen
JusDirekt hilft, ab 180 €. Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Baumgarten Brandt versendet zahlreiche Mahnbescheide wegen unberücksichtigter und oft jahrelang zurückliegender Abmahnungen.

Baumgarten Brandt mahnte, wegen der illegalen Verbreitung von Filmen und/oder Musiktiteln in Internet-Tauschbörsen ab. Die oft Jahre zurückliegenden Fälle sind längst in Vergessenheit geraten.  Zu jener Zeit mahnte die Kanzlei wegen der illegalen Verbreitung oder dem herunterladen von Filmen und/oder Musiktiteln in Internet-Tauschbörsen ab.

Doch nun die Überraschung: Plötzlich wird Ihnen ein Mahnbescheid zugestellt und Sie sind sich keiner Schuld bewusst. Den Mahnbescheid sollten Sie auf keinen Fall unbeachtet lassen. Mit der Zustellung des Mahnbescheides beginnt eine 2-wöchige Frist zu laufen. Lassen Sie diese auf keinen Fall verstreichen! Reagieren Sie am besten sofort. Direktkontakt: 089 - 37 41 85 32

Bleiben Sie ruhig - Spezialisten von JusDirekt helfen sofort, bundesweit im Einsatz

Pannen bei der Ermittlung des richtigen Anschlussinhabers waren jedoch nicht auszuschließen. So urteilte jüngst das Amtsgericht Düsseldorf aktuell für den Beklagten. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass die einmalige Feststellung der IP-Adresse die tatsächliche Vermutung zuließe, den richtigen Anschlussinhaber fehlerfrei und zuverlässig zu ermitteln. So geraten nun unschuldige Verbraucher schnell in das Visier der Berliner Kanzlei. Die Entscheidung des Amtsgerichtes kann so nur begrüßt werden. Die Feststellung der IP-Adresse mittels einer Ermittlungssoftware verläuft nicht so reibungslos, wie die Film- und Musikindustrie behauptet. So wurde die Klage mit Urteil am 30.07.2015 (Az. 57 C 9677/14) abgewiesen.

In einem weiteren Fall, hat das Amtsgericht Leipzig am 07.08.2015, AZ: 106 C 219/15 (noch nicht rechtskräftig) eine Klage derselben Kanzlei abgewiesen, wonach der Anschlussinhaber einer Wohngemeinschaft in Anspruch genommen wurde. Seine Haftung wurde durch das Amtsgericht eindeutig verneint, da die volljährige Mitbewohnerin zum Zeitpunkt der Tat ebenfalls Zugriff auf den Internetanschluss hatte und somit als Täterin in Frage kam. Die Mitbewohnerin ist volljährig und somit eigenverantwortlich. Der Anschlussinhaber hat ihr gegenüber keinerlei Belehrungs- und Prüfungspflichten. Im Übrigen muss er die Privatsphäre der Mitbewohnerin zu achten.

Die Fälle zeigen, dass Sie eine reelle Chance haben, sich gegen die Vorwürfe und dem zugestellten Mahnbescheid haben.

Unser Tipp:

Übersenden Sie uns den Mahnbescheid via E-Mail und die Abmahnung der Kanzlei Baumgarten Brandt. Wir überprüfen für Sie die Rechtmäßigkeit des Anspruches und ob Sie tatsächlich für den Vorwurf verantwortlich sind. office@jusdirekt.com

Unser Rat:

  • Rufen Sie nicht bei der Gegenseite an. Rufen Sie nicht bei Baumgarten Brandt an.
  • Geben Sie gegenüber Baumgarten Brandt keinerlei schriftliche Erklärungen ab.
  • Äußern Sie sich gegenüber Baumgarten Brandt weder mündlich noch schriftlich.
  • Unterschreiben Sie nichts, was von Baumgarten Brandt kommt.
  • Zahlen Sie nichts an Baumgarten Brandt.

Unser Sommeraktion, nur noch bis zum 15.09.2015:
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Notruftelefon am Wochenende: 0160 / 96915307
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