Notruf Abmahnung: Waldorf Frommer - Was ist Filesharing?

Notruf Abmahnung: Waldorf Frommer - Was ist Filesharing?
28.08.2015188 Mal gelesen
Zusammenhang mit Waldorf Frommer Abmahnungen fällt immer wieder der Begriff "Filesharing". Doch was ist das genau? Ist das verboten? Hafte ich überhaupt? Muss ich etwas zahlen? Muss ich eine Unterlassungserklärung unterschreiben? Ich hab das doch überhaupt nicht gemacht? Was jetzt?

Sie haben einen Brief von Waldorf Frommer erhalten. Vermutlich sitzt der Schock zunächst einmal tief. Es geht um einen Unterlassungsvertrag oder viel Geld. Doch was ist das überhaupt? Das Filesharing? Was meint Waldorf Frommer?

Filesharing steht für "Dateien teilen" oder sinngemäß für "Dateifreigabe" oder "gemeinsamer Dateizugriff". Beim Filesharing werden Dateien zwischen Internetnutzern unter Verwendung eines Filesharing-Systems direkt weitergegeben.

Die Dateien sind auf den Computern der einzelnen User gespeichert, von wo sie an interessierte Nutzer verteilt werden. Für den Zugriff auf Filesharing-Netzwerke sind lediglich einige Computerprogramme erforderlich, die oft kostenlos im Netz heruntergeladen werden können.

Ist Filesharing wirklich verboten? Ist es richtig, was Waldorf Frommer schreibt?

Unterstellt, man hätten mittels eines Filesharing-Netzwerkes tatsächlich einen Film, Musikalbum, einzelne Musiktitel, Hörbuch anderen zur Verfügung gestellt und der Abmahner verfügt tatsächlich über die erforderlichen urheberrechtlichen ausschließlichen Nutzungsrechte an dem abgemahnten Werk, hätten der User das Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG) und das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) verletzt. Gem. § 97 UrhG wären Sie dann dem Abmahner gegenüber zur Unterlassung und Zahlung von Schadensersatz sowie Erstattung von Abmahnkosten verpflichtet.

Aber nicht jede Abmahnung von Waldorf Frommer wegen illegalen Filesharing ist tatsächlich berechtigt. Im Zusammenhang mit Waldorf Frommer Abmahnungen gibt es mittlerweile zahlreichen Urteile zum Filesharing, die belegen, dass die Rechtslage für den abgemahnten Anschlussinhaber bei weitem nicht so schlecht bzw. eindeutig , wie es in den Abmahnungen der auf Filesharing spezialisierten und bekannten Abmahnkanzleien (Waldorf Frommer, Rasch, BaumgartenBrandt, Kornmeier, Nümann & Lang, Negele Zimmel Greuter Beller, Sasse, Schulenberg & Schenk, Schutt Waetke, SKW Schwarz - um nur einige zu nennen) dargestell en. Dort werden entweder nur für die Abmahner positive (zudem meist ältere) Urteile angeführt bzw. aus Urteilen nur verkürzt zitiert, für die Abmahner negative Urteile bleiben gänzlich unerwähnt.

Wann haftet der Anschlussinhaber nicht? Was tun gegen Waldorf Frommer?

Es finden sich eine ganze Reihe neuerer, für den Anschlussinhaber positive Tendenzen oder gar vollkommende Kehrtwendungen in der Rechtsprechung. So verschweigt Waldorf Frommer keine Haftung z. B. bei folgenden Fragestellungen besteht. Etwas dass

  • ein Anschlussinhaber ohne Anlass grds. nicht für Lebenspartner haftet,
  • ein Anschlussinhaber ohne Anlass grds. nicht für volljährige Kinder haftet,
  • ein Anschlussinhaber ohne Anlass grds. nicht für minderjährige Kinder haftet, wenn er sie belehrt hat,
  • ein Anschlussinhaber ohne Anlass grds. nicht für Untermieter haftet,
  • ein Anschlussinhaber ohne Anlass grds. nicht für Mitbewohner haftet,
  • ein Hotel bzw. Internet-Cafe nicht bzw. nicht in jedem Fall für Gäste haftet.
  • Ungeachtet der Frage, wann der Anschlussinhaber für Filesharing Dritter haftet, stellte sich in Klageverfahren auch heraus, dass
  • die Abmahnkanzlei nicht über eine ausreichende Bevollmächtigung zur Abmahnung verfügte,
  • der Abmahner nicht über die für eine Filesharing Abmahnung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte verfügte,
  • der Abmahner nur über Nutzungsrechte für eine andere, nicht abgemahnte Sprachversion eines Filmes verfügte.
  • Waldorf Frommer mahnt meist im Auftrag folgender Unternehmen ab:
  • Tele München Fernseh GmbH Co Produktionsgesellschaft
  • Warner Bros. Entertainment GmbH
  • Tiberius Film GmbH & Co. KG
  • Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
  • Sony Music Entertainment (Germany) GmbH
  • Constantin Film Verleih GmbHUniversum Film GmbH"Der Richter - Recht oder Ehre" im Auftrag von Warner Bros. Entertainment GmbH "Edge of Tomorrow" im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH "Godzilla" im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH "Can a Song Save Your Life?" im Auftrag der Studiocanal GmbH "Sleepy Hollow - Serie" im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH "3 Days to Kill" im Auftrag der Universum Film GmbH "Life of Pi" im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH "Maze Runner - Die Auserwählten im Labyrinth" im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH.

Hier finden Sie weitere Antworten auf Ihre Fragen:

Kann ich eine eigene Erklärung erstellen und € 100 überweisen?Was bringt meine Rechtschutzversicherung?Soll ich gegen Waldorf Frommer Anzeige bei der Polizei erstatten?Ich habe Angst vor weiteren Abmahnungen. Hilft mir eine vorbeugende Unterlassungserklärung?

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  • Soll ich eine modiofizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet
    abgeben?
  • Was bringt mir eine Verbraucherzentrale?
  • Meine IP-Adresse stimmt nicht?
  • Kann ich das Schreiben von Waldorf Frommer ignorieren?
  • Besuchen Sie uns hier: http://www.waldorf-frommer-abmahnhilfe.de/
  • Dabei geht ist aktuell um folgende Werke: (nicht vollzählig)