Wettbewerbsrechtliche Abmahnung d. Scharfenberg & Hämmerling wg. gewerblicher Verkaufstätigkeit auf eBay

Abmahnung Filesharing
08.07.2015139 Mal gelesen
Aktuelle Abmahnung von Scharfenberg & Hämmerling gegen Ebay-Nutzer.

Die Kanzlei Scharfenberg & Hämmerling mahnt aktuell wieder für Ralph Schneider aufgrund fehlender Belehrung über das Widerrufsrecht und fehlenden Impressums sowie Verstoß gegen Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher auf der Internetplattform eBay ab. Unserer Kanzlei liegen hierzu bereits Abmahnungsschreiben vor.

Gegenstand der Abmahnung sollen Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sein.

Die Rechtsanwälten Scharfenberg & Hämmerling werfen dem Abgemahnten vor, aufgrund Art und Umfang der Verkaufstätigkeit gewerblich tätig zu sein. Der Abgemahnte hatte seinen eBay-Account als privat gekennzeichnet und über diesen Verkäufe vorgenommen.

Als gewerblicher Händler besteht eine Verpflichtung, ein Impressum zu führen. Auch muss das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht gewährt und auch korrekt darüber informiert werden. Indes muss im elektronischen Geschäftsverkehr den Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher nachgekommen werden. Diesen Verpflichtungen soll sei der Abgemahnte nicht nachgekommen sein, was einen Verstoß gegen das UWG darstellen würde.

Mit der Abmahnung macht die Kanzlei Scharfenberg & Hämmerling wettbewerbsrechtliche Ansprüche gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Nr. 1, geltend. Darunter einen Unterlassungsanspruch nach § 8 Absatz 1, Absatz 3 Nr. 1, § 3, § 4 Nr. 11 UWG.

Weiterhin werden Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert in Höhe von 20.000,- € eingefordert. Daraus ergeben sich Rechtsanwaltskosten in Höhe von 984,60 €, die der Abgemahnte zahlen soll. Der Kostenerstattungsanspruch ergibt sich aus § 12 Absatz 1 Satz 2 UWG

Ob die Abmahnung und damit auch letztlich die Zahlungsansprüche berechtigt sind, muss stets im Einzelfall geprüft werden. Dabei muss geprüft werden, ob die Behauptung eines gewerblichen Handels auf der Internetplattform eBay überhaupt rechtlich haltbar ist. Hierzu müssen alle Gesamtumstände der Auktion, der Bewertungen, der Anzahl und Art der Verkäufe gewürdigt werden.

Sollte eine Überprüfung des Einzelfalls dazu führen, dass möglicherweise ein gewerbliches Handeln anzunehmen ist, so ist weiter zu prüfen, ob die Zahlungsansprüche der Höhe nach bestehen. Die Rechtsprechung hierzu ist sehr unterschiedlich. Auch diese sollte stets geprüft werden.

Wir raten allen Abgemahnten an, sofort zu handeln

Lassen Sie diese Abmahnungen nicht einfach "unter den Tisch" fallen. Bleiben Sie nicht untätig.

Nehmen Sie die Abmahnung bitte ernst. Aus juristischer Sicht droht bei nicht fristgerechter Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eine einstweilige Verfügung durch das Gericht, die dem Abgemahnten zugestellt wird. Zwar ist es jetzt noch nicht zu spät, um sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Jedoch sind bereits Gerichts- und Anwaltskosten entstanden, die man im Vorwege hätte minimieren können. Auch besteht meist die Möglichkeit sich außergerichtlich zu einigen, um so die Prozesskosten im Falle eines Unterliegens zu sparen.

Sollten auch Sie als auch eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder bereits eine Klage der Rechtsanwälte Scharfenberg & Hämmerling erhalten haben, so stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner persönlich zur Verfügung.

Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen eines Erstgesprächs weiter und informiere Sie über die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen die Abmahnung.