Abmahnung - The Flash

Abmahnung Filesharing
07.07.2015233 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen weiterhin wegen Urheberrechtsverletzungen ab. Für die Warner Bros. Entertainment GmbH wird nunmehr wegen Rechtsverletzungen am Werk - "The Flash - Things You Can´t Outrun"- abgemahnt.

Der Vorwurf ist weiterhin wie bei den bisherigen Abmahnungen. Es wird in der uns vorliegenden Abmahnung vorgeworfen zu einer bestimmten Zeit, das Werk der Warner Bros. Entertainment Gmbh weltweit allen Nutzern der Tauschbörse bittorrent zum Herunterladen angeboten zu haben.

Es wird dann aufgefordert zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Insofern empfehlen wir Ihnen diese nicht ungeprüft und vorschnell abzugeben. Maßgebend ist nicht nur, ob der Vorwurf tatsächlich zutrifft, sondern auch wie die dem Schreiben der Rechtsanwälte Waldorf Frommer beigefügt Unterlassungserklärung abgefasst ist und zu was Sie sich mit dieser verpflichten sollen!

Es wird dann im Interesse an einer außergerichtlichen Einigung ein pauschalierter Schadensersatz von 350€ gefordert. Hiermit ist eine Herabsetzung des Schadensersatzbetrages im Vergleich zu früheren Abmahnungen der Rechtsanwälte Waldorf Frommer erfolgt.

Ferner werden die Rechtsverfolgungskosten als Aufwendungsersatz in Höhe von 169,50€ begehrt.

Auch wenn eine Herabsetzung der Zahlungshöhe erfolgt ist, ist es weiterhin angezeigt, die Abmahnung zwar ernst zu nehmen, aber auf diese nicht ungeprüft zu leisten. Fraglich ist u.a., waren Sie zur fraglichen Zeit überhaupt zu Hause; wer nutzt noch das Internet; kommen Minderjährige als mögliche Täter der Urheberrechtsverletzung in Betracht; kommt ein Zugriff auf das Internet durch Dritte in Betracht?

Wir sind Ihnen gerne auch bei der Ihnen vorliegenden Abmahnung behilflich. Wir würden uns freuen, von Ihnen zu hören.