FAREDS Abmahnung für die Drama-Komödie "THE COBBLER" - Abgemahnte sollen 980,00 EUR bezahlen

FAREDS Abmahnung für die Drama-Komödie "THE COBBLER" - Abgemahnte sollen 980,00 EUR bezahlen
21.05.2015214 Mal gelesen
Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt die unerlaubte Verwertung der Drama-Komödie "THE COBBLER“ mit Adam Sandler ab. Im Auftrag der COBBLER Nevada LLC wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Betrages in Höhe von insgesamt 980 € gefordert.

Das Filmwerk "The Cobbler" ist Gegenstand einer der aktuellen Abmahnungen der Rechtsanwälte FAREDS aus Hamburg im Auftrag der  Cobbler Nevada, LLC, vertreten durch den Geschäftsführer Nicolas Chartier, 116 North Robertson Boulevard Suite 200, Los Angeles, CA, 90048, Vereinigte Staaten von Amerika.

Die Rechtsanwälte FAREDS behaupten, der Film sei in einer Internet-Tauschbörse, wie z.B. bittorrent oder Popcorn Time Dritten zum kostenlosen Download angeboten worden. Aufgrund der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung im Sinne des § 19a UrhG wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung von 980,00 € gefordert. 

Unterlassungserklärung zugunsten der Cobbler Nevada LLC zwingend?

Nein. Es gibt durchaus Konstellationen, in denen ein Unterlassungsanspruch der Cobbler Nevada LLC gegen den jeweils betroffenen Anschlussinhaber nicht besteht. Mit Urteil vom 08.01.2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt, dass der Anschlussinhaber beispielsweise nicht für das über seinen Anschluss betriebene Filesharing von VOLLJÄHRIGEN Familienmitglieder haftet, vgl. BGH I ZR 169/12 - BearShare. Für das Filesharing von minderjährigen Familienmitgliedern haftet der Anschlussinhaber aber auch nur, wenn er NACHWEISLICH diese nicht über das Verbot der Teilnahem an Internet-Tauschbörsen zum Upload urheberrechtlich geschützter Werke belehrt hat, vgl. BGH, I ZR 74/12 - Morpheus. Aber selbst wenn eine ausreichende Belehrung von Minderjährigen unterbleiben sein sollte, löst das noch nicht in jedem Fall die Störerhaftung aus, weil eine eventuell unterbliebene Belehrung nicht immer kausal für die Rechtsverletzung gewesen sein muss. Gerade wenn mehrere Volljährige ebenfalls Zugriff auf den häuslichen Internetanschluss hatten, ist der Nachweis, dass gerade die mangelnde Belehrung kausal zur Rechtsverletzung geführt hat, nicht nachweisbar.

Insofern muss als erstes abgeklärt werden, ob überhaupt ein Unterlassungsanspruch bestehen könnte. Wer nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen kann, dass er für den Down- bzw. Upload des Filmwerkes "The Cobbler" (teilweise) verantwortlich ist - sei es als Täter, sei es als Störer - sollte über die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung nachdenken, um ein gerichtliches Verfahren um den Unterlassungsanspruch zu vermeiden. Das ist deshalb wichtig, weil im gerichtlichen Verfahren nach wie vor hohe Streitwerte selten unter 10.000 EUR angesetzt werden.

Die Rechtsanwälte FAREDS legen ihren Abmahnschreiben seit einiger Zeit - im Gegensatz zu nahezu allen anderen Abmahnkanzleien - keine vorformulierten Unterlassungserklärungen mehr bei. Betroffene sind also bei der Formulierung einer ausreichenden, die vermutete Wiederholungsgefahr ausräumenden Unterlassungserklärung auf sich gestellt. Aufgrund der hohen Streitwerte bei Prozessen auf Unterlassung (s.o.), ist hier größte Vorsicht geboten.

The Cobbler - 980,00 € für einen Film?

Nicht in jedem Fall. Wer weder als Täter, noch als Störer für die Urheberrechtsverletzung an dem Film THE COBBLER haftet, muss selbstverständlich keinen Cent zahlen, weder an die Cobbler Nevada LLC, noch an die Rechtsanwälte FAREDS.

Wer zumindest darlegen kann, nicht selbst, also täterschaftlich für die ihm vorgeworfene Urheberrechtsverletzung verantwortlich zu sein, haftet lediglich bestenfalls - aber auch nicht immer - als sog. Störer auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten. Diese sind seit Anfang Oktober 2013 mit Einführung diverser gesetzlicher Änderungen im Rahmen des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken in aller Regel auf 124,00 EUR begrenzt, auch wenn die Rechtsanwälte Waldorf Frommer hier regelmäßig argumentieren, diese Deckelung sei in diesem Einzelfall "unbillig".

Wir haben auf unserer Internetseite ein Überblick über die Reaktionsmöglichkeiten auf FAREDS Abmahnungen zusammengestellt. Hier können sich Betroffene einen ersten guten Überblick über ihre Situation verschaffen und sich mit den gängigsten Verteidigungs- aber auch Angriffsmittel gegen FAREDS Abmahnungen vertraut machen.

Darüber hinaus bieten wir zu ihrer Sasse und Partner Abmahnung eine kostenlose Ersteinschätzung unter der Telefonnummer 030/32301590 an. 

Unsere Kanzlei verteidigt seit Jahren gegen Abmahnungen mit dem Vorwurf der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen. Wir haben in den letzten Jahren mindestens 15.000 Abmahnungen bearbeitet und unzählige gerichtliche Verfahren geführt. Seit einiger Zeit sind wir dazu übergegangen, von uns erstrittene Gerichtsentscheidungen im Volltext zu veröffentlichen, damit auch Sie sich ein Bild davon machen können, wie die Gerichte "ticken". Im Folgenden finden Sie eine Auswahl aktueller gerichtlicher Entscheidungen, die sämtlich mit einer vollständigen Klageabweisung endeten, so dass unsere Mandanten jeweils keinen Cent für die unberechtigte Inanspruchnahme bezahlen mussten. Machen Sie sich selbst ein Bild:

AG Bielefeld 42 C 552/14

AG Bochum 55 C 286/14

AG Charlottenburg 210 C 231/13

AG Charlottenburg 207 C 175/13

AG Hamburg 31c C 364/14

AG Charlottenburg 210 C 330/13

AG Charlottenburg 224 C 180/14

AG Düsseldorf 57 C 3571/14

AG Charlottenburg 224 C 486/13

AG Charlottenburg 224 C 175/14

AG Charlottenburg 214 C 172/14

AG Charlottenburg 206 C 281/14

AG Freiburg 13 C 1898/14

AG Charlottenburg 206 C 285/14

AG Charlottenburg 225 C 184/14

AG Charlottenburg 224 C 367/14

AG Charlottenburg 210 C 273/14

AG Charlottenburg 206 C 430/14

AG Charlottenburg 217 C 103/14

AG Charlottenburg 213 C 128/14

Wenn auch Sie von einer Abmahnung der Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS z.B. im Auftrag der COBBLER NEVADA LLC für den Film "The Cobbler" betroffen sind, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Ihr Team von Recht-Hat.

Sievers & Collegen
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Email: f.sievers@recht-hat.de
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