„Chilled Summer“ – Daniel Sebastian mahnt ab!

„Chilled Summer“ – Daniel Sebastian mahnt ab!
24.04.2015161 Mal gelesen
Momentan mahnt der Rechtsanwalt Daniel Sebastian Anschlussinhaber wegen illegaler Verwertung des Musiksamplers „Chilled Summer“ ab.

Mittels eines p2p-Netzwerks soll der Abgemahnte einzelne Titel des Samplers anderen zum Download angeboten haben, wodurch eine widerrechtliche öffentliche Zugänglichmachung erfolgte. Viele der Betroffenen können sich diesen Vorwurf nicht erklären. Bei solchen Tauschbörsen ist jedoch zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei den anderen Usern automatisch und gleichzeitig die Inhalte, die sich auf dem eigenen Rechner befinden zur Verfügung gestellt werden.

Daniel Sebastian fordert die Adressaten des Abmahnschreibens daher zu der Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 1.600,00 Euro auf und macht zusätzlich einen Unterlassungsanspruch geltend. Dieser Anspruch bezieht sich auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist. In der Erklärung verpflichten Sie sich in Zukunft keine entsprechenden Rechtsverletzungen mehr zu begehen.

Wie reagiere ich auf die erhaltene Abmahnung?

Wenn Sie eine Abmahnung bekommen haben, sollten Sie diese ernst nehmen. Ein Ignorieren der Abmahnung führt nur dazu, dass Sie sich selbst der Gefahr aussetzen, dass ein kostspieliges einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird.

Wir empfehlen Ihnen daher innerhalb der Frist einen fachkundigen Anwalt aufzusuchen. Dieser wird Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten nennen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Zudem wird er die Haftungsfrage klären. Ob und inwieweit Sie haften, kann niemals pauschal beantwortet werden, da dies von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles abhängt.

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung kann Angaben enthalten, die Sie benachteiligen. Unter anderem kann sie eine zeitliche Geltung von über 30 Jahren regeln oder ein Schuldanerkenntnis enthalten. Um diese negativen Punkte auszuschließen, sollten Sie die Erklärung von einem Anwalt abändern (modifizieren) lassen. Sie sollten in keinem Fall ein Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet verwenden, da diese häufig ungenau sind. Dies resultiert daher, dass sie meist von juristischen Laien verfasst wurden. Sie sollten sich bewusst sein, dass schon die kleinste Ungenauigkeit dazu führen kann, dass die Erklärung vor Gericht völlig wertlos ist.

Unser Team von Abmahnhelfer.de steht Ihnen sieben Tage die Woche für ein kostenloses Erstgespräch zur Verfügung. In diesem können Sie Ihren Fall erläutern und erhalten sogleich eine anwaltliche Ersteinschätzung Ihres persönlichen Falles. Rufen Sie uns dafür noch heute unter der Rufnummer: 030 965 35 855 an.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!