Wende in der Rechtsprechung: Siegreiche Filesharing-Verfahren mehren sich

Wende in der Rechtsprechung: Siegreiche Filesharing-Verfahren mehren sich
21.04.2015206 Mal gelesen
Seit der Einführung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken „Anti-Abzock-Gesetz“ im Jahre 2013 und der „BearShare“ Entscheidung des BGH hat sich die Lage im Bereich der Filesharing-Verfahren sehr zu Gunsten der Abgemahnten entwickelt.

Das neue Gesetz schaffte unter anderem den fliegenden Gerichtsstand ab.  Bei einer Urheberrechtsverletzung, die eine Person im privaten Bereich begangen hat, ist eine Klage nunmehr ausschließlich an dem Gericht möglich, in dessen Bezirk der Abgemahnte zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. Auf diese Vorschrift wurde lange gewartet. Bislang spielten sich die Streitigkeiten primär vor den Gerichten in Hamburg, Köln und München ab. Diese Gerichte sind für eine urheberrechtsfreundliche Rechtsprechung bekannt. Nun ergibt sich ein wesentlich breiteres Meinungsbild der Gerichte in Deutschland.

Mit der "BearShare" Entscheidung (Bearshare Urt. v. 08.01.2014, IZR 169/12) hat der BGH festgelegt, dass eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers nicht begründet ist, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung (auch) andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten.

Den Beweis für den Umschwung in der Rechtsprechung beweisen die zahlreichen gewonnenen Filesharing-Verfahren unserer Kanzlei:

  • Der Richter am Amtsgericht Köln bestätigt die dreijährige Verjährungsfrist in Filesharing-Verfahren:

https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/filesharing-ag-koeln-bestaetigt-dreijaehrige-verjaehrungsfrist-60306/

  • Das Amtsgericht Leipzig weist die Filesharing-Klage ab, unter anderem weil der PC unseres Mandanten zu alt war, um Spiele über eine Tauschbörse zu teilen:

https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/pc-zu-alt-fuer-filesharing-klage-abgewiesen-60267/

  • Das Amtsgericht Leipzig weist die Filesharing-Klage ab, weil die Anschlussinhaberin mehrere Tage auf Geschäftsreise war und alle internetfähigen Geräte mitgenommen hatte:

https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/anschlussinhaberin-zum-zeitpunkt-der-rechtsverletzung-abwesend-sieg-im-filesharing-verfahren-gegen-negele-60149/

  • Das Amtsgericht Traunstein weist die Filesharing-Klage ab, weil auch die Ehefrau zum Zeitpunkt der vermeintlichen Rechtsverletzung Zugriff auf den Anschluss hatte:

https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/filesharing-sieg-gegen-fareds-errungen-60066/

  • Das Amtsgericht Köln weist die Filesharing-Klage ab, weil der Anschlussinhaber Analphabet ist:

https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/einmalige-ermittlung-der-ip-adresse-unzureichend-sieg-gegen-baumgarten-brandt-im-filesharing-verfahren-59968/

  • Das Amtsgericht Frankfurt am Main weist die Filesharing-Klage ab, weil der Router nachweislich eine Sicherheitslücke aufwies und Dritte somit problemlos Zugriff auf den Anschluss hatten:

https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/filesharing-klage-abgewiesen-wegen-sicherheitsluecke-in-wps-router-59774/

  • Das Amtsgericht Nürnberg weist die Filesharing-Klage ab, weil andere volljährige Familienmitglieder Zugriff auf den Anschluss hatten:

https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/filesharing-keine-nachforschungspflicht-gegenueber-bruder-mit-eigenem-pc-59693/

  • Das Landgericht Potsdam weist die Filesharing-Klage ab, weil die Anschlussinhaberin mit ihrem Ehemann und zwei Heranwachsenden Kindern in einem Haushalt lebt:

https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/mutter-wehrt-sich-erfolgreich-gegen-filesharing-abmahnung-lg-potsdam-weist-klage-ab-59633/

  • Das Amtsgericht Bochum weist die Filesharing-Klage ab, weil diese nach einer Frist von drei Jahren verjährt sei:

https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/sieg-gegen-baumgarten-brandt-3-jaehrige-verjaehrungsfrist-massgeblich-59392/

  • Das Amtsgericht Köln weist die Filesharing-Klage ab, weil sowohl die Ehefrau, als auch die volljährige Tochter Zugriff auf den Anschluss hatten:

https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/weiterer-filesharing-sieg-gegen-baumgarten-brandt-59370/

  • Das Amtsgericht Schweinfurt weist die Filesharing-Klage ab, weil die beiden volljährigen Kinder zum Zeitpunkt der vermeintlichen Rechtsverletzung Zugriff auf den Anschluss hatten:

https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/filesharing-sieg-gegen-schulenberg-schenk-vor-dem-ag-schweinfurt-volljaehrige-kinder-hatten-internetzugriff-58476/

  • Das Amtsgericht Deggendorf weist die Filesharing-Klage ab, weil der Mitmieter die Rechtsverletzung zugibt und der Anschlussinhaber ihm gegenüber keine Überwachungspflichten hat:

https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/sieg-im-filesharing-verfahren-gegen-negele-mitmieter-entlastet-den-anschlussinhaber-56328/

  • Das Amtsgericht Braunschweig weist die Filesharing-Klage ab, weil Router der Telekom bekanntermaßen Sicherheitslücken aufwies:

https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/sieg-im-filesharing-verfahren-durch-nachweis-einer-sicherheitsluecke-im-router-55747/

  • Das Amtsgericht München weist die Filesharing-Klage ab, weil sowohl die Ehefrau, als auch die beiden Kinder Zugriff auf den Anschluss hatten:

https://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/sieg-im-filesharing-streit-bearshare-rechtsprechung-zeigt-ihre-wirkung-54455/

Es lohnt sich gegen eine Filesharing Abmahnung vorzugehen. In jedem Fall sollten Abgemahnte niemals ungeprüft eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Sollten Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, zögern Sie nicht uns für eine kostenlose Erstberatung anzurufen.