Abmahnung wegen illegaler Fotonutzung - Kanzlei Denecke Priess & Partner für die Action Press GmbH

Abmahnung  wegen illegaler Fotonutzung -  Kanzlei Denecke Priess & Partner für die Action Press GmbH
20.04.2015177 Mal gelesen
Abmahnung wegen Urheberechtsverletzung erhalten? Wir helfen Ihnen! Kanzlei Dr. Schenk

Sie haben eine Abmahnung der Action Press GmbH & Co. KG wegen der unberechtigten Nutzung von Fotos erhalten? Das Unternehmen wird vertreten durch die Kanzlei Denecke Priess & Partner aus Berlin.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen auf ihrer Internetseite Fotos verwendet zu haben, an dem die Action Press GmbH & Co. KG die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte besitzt. Daher stehen dieser Beseitigungs-, Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Aufwendungs- Ersatzansprüche zu.


Gefordert werden in erster Linie eine strafbegehrte Unterlassungserklärung sowie Schadenersatzanspruch in Höhe 621,00 €. In der Abmahnung wird dieser Schadenersatzanspruch nach der Lizenzanalogie berechnet. Zudem sei grds. ein 100 %-iger Aufschlag wegen unterlassener Quellenangabe zu erheben. Von der Geltendmachung werde allerdings abgesehen, wenn fristgerecht eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgegeben werde.


Daneben werden die von Recherchekosten in Höhe von 85,00 € sowie Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 546,50 € gefordert, so dass insgesamt ein Betrag in Höhe von 1.252,50 € gefordert wird.


Wir raten dringend bei Erhalt einer Abmahnung einen fachkundigen aufs Urheberrechtrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen!


Lassen Sie nicht Fristen verstreichen. Es drohen teure Gerichtsverfahren!
Gerne helfen wir Ihnen! Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen. 


Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch unter 0800/3331030 erreichen oder senden Mail an kanzlei@dr-schenk.net