Abmahnung durch Daniel Sebastian – „Tomorrowland – Music Will Unite Us Forever 2014“

Abmahnung durch Daniel Sebastian – „Tomorrowland – Music Will Unite Us Forever 2014“
15.04.2015230 Mal gelesen
Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian versendet urheberrechtliche Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen illegaler Verwertung der Compilation „Tomorrowland – Music Will Unite US Forever 2014“.

Der Abgemahnte soll innerhalb eines peer-to-peer-Netzwerks (p2p), wie BitTorrent oder Limewire, anderen Nutzern den Musiksampler zum Download angeboten und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht habe. Die öffentliche Zugänglichmachung steht ausschließlich dem Urheber beziehungsweise Rechteinhaber zu, vgl. § 19 a UrhG.

Die Betroffenen sollen aufgrund der erfolgten Rechtsverletzung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 2.400,00 Euro zahlen.

Nicht in Panik ausbrechen!

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, gilt es Ruhe zu bewahren. Durch eine voreilige Zahlung des geforderten Betrages oder die Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung, welche unter Umständen auch die Anerkennung der Forderungen der Gegenseite beinhaltet, vernichten Sie die Verhandlungsbasis Ihres Verteidigers und könnten somit Ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern.

Wir raten Ihnen daher das Aufsuchen eines im Urheber- und Internetrecht erfahrenen Rechtsanwaltes. Dieser wird die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen und herausfinden, ob und inwieweit Sie für die Urheberrechtsverletzung haften. Grundsätzlich wird zwischen der Täter- und der Störerhaftung unterschieden. Während der Täter vollumfänglich für seine selbstverantwortlich begangene Urheberrechtsverletzung haftet, muss der Störer keinen Schadensersatz leisten. Störer ist derjenige, der für die Urheberrechtsverletzung eines Dritten deshalb mitverantwortlich ist, weil er seinen Internetanschluss zur Verfügung gestellt hat.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung abgeben?

In jedem Fall ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung empfehlenswert, da nur so die Gefahr ausgeschlossen werden kann, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird. Sie sollten jedoch die vorformulierte Unterlassungserklärung der Gegenseite von einem fachkundigen Rechtsanwalt abändern (modifizieren) lassen, sodass sie sich nur noch auf die notwendigen Angaben beschränkt. Eine Vorlage einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet sollte nicht verwendet werden, da diese von einem Laien verfasst worden sein kann und daher Ungenauigkeiten aufweisen kann. Zudem ist sie nicht auf Ihren bestimmten Einzelfall abgestimmt.

Das Team von Abmahnhelfer.de bietet Ihnen die Möglichkeit eines kostenlosen Erstgesprächs inklusive einer anwaltlichen Ersteinschätzung an. Rufen Sie uns dafür unter der Telefonnummer: 030 965 35 855 an oder füllen Sie das Kontaktformular auf unserer Website aus.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!