Abmahnung droht bei Angebot von Lebensmitteln bei lieferando.de | BAVARIAN HOUSE GmbH mahnt Anbieter ab.

Abmahnung droht bei Angebot von Lebensmitteln bei lieferando.de | BAVARIAN HOUSE GmbH mahnt Anbieter ab.
01.04.2015434 Mal gelesen
Die BAVARIAN HOUSE GmbH (Vertreter des Abmahers: Rechtsanwälte Grünecker PartG mbH) hat gegenüber einem Anbieter von Lebensmitteln bei lieferando.de eine Abmahnung wegen verschiedener Verstöße gegen die EU-Lebensmittelinformationsverordnung aussprechen lassen.

Der Abgemahnte soll es unter anderem unterlassen, im geschäftlichen Verkehr in Deutschland

a. Lebensmittel im Internet anzubieten und auszuliefern, ohne auf darin beinhaltete Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe gemäß Anhang II der Verordnung Nr. 1169/2011 vom 25.10.2011 hinzuweisen, die im Enderzeugnis vorhanden sind und die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen können, insbesondere

• Speisen anzubieten und auszuliefern, ohne dass darauf hingewiesen wird, dass diese

– glutenhaltiges Getreide, insbesondere Weizen sowie daraus hergestellte Erzeugnisse,
– Krebstiere oder daraus gewonnene Erzeugnisse,
– Eier oder daraus gewonnene Erzeugnisse,
– Fisch oder daraus gewonnene Erzeugnisse,
– Sojabohnen oder daraus gewonnene Erzeugnisse enthalten,
– Milch oder daraus gewonnene Erzeugnisse
und/oder
– Sellerie oder daraus gewonnene Erzeugnisse enthalten;

Der Abgemahnte soll eine 1,5 Geschäftsgebühr auf Basis eines Streitwerts in Höhe von EUR 75.000,00 zuzüglich EUR 20,00 Auslagenpauschale, d.h. insgesamt EUR 2.019,50, erstatten.

Frist: 07.04.2015, 16:00 Uhr

Weitere Informationen zur Abmahnung finden Sie auf www.anwaltblog24.de