Waldorf Frommer Abmahnung – „Oculus“

26.03.2015 151 Mal gelesen
Urheberrechtsverstöße an Filmwerken, deren Rechte die Universum Film GmbH hält, verfolgt die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer schon seit längerem. Derzeit rügt die Kanzlei für ihre Mandantin Vergehen an den Rechten des Films „Oculus“.

Den betroffenen Anschlussinhabern wird vorgehalten, den Horrorfilm "Oculus" mittels eines p2p-Netzwerks, wie BitTorrent oder Limewire, anderen zum Download angboten zu haben. Durch das Herunterladen einer Datei wird anderen Nutzern automatisch und gleichzeitig der Zugriff auf die auf dem eigenen Rechner befindlichen Inhalte gewährt.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommermachen einen Unterlassungsanspruch, sowie einen Anspruch auf Zahlung eines Pauschalbetrages gegen die abgemahnten Internetanschlussinhaber geltend. Der geforderte Pauschalbetrag beläuft sich wie bei fast jeder Abmahnung der Münchener Kanzlei auf 815,00 Euro.

Was tue ich am besten, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Wenn auch Sie abgemahnt wurden, sollten Sie nicht in Panik ausbrechen. Die Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Kanzlei sollte vermieden werden. Sie müssen sich bewusst sein, dass jede Ihrer Aussagen zu Ihrem Nachteil verwertet werden kann, sobald Sie Ihr Aktenzeichen genannt haben. Möglicherweise wird gleichzeitig versucht, Sie davon zu überzeugen, dass es keinerlei Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung gibt.

Wir raten Ihnen daher vielmehr zu dem Aufsuchen eines im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalts. Dieser wird die geltend gemachten Ansprüche in der Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung abgeben?

Es sollte in jedem Fall eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, da Sie nur so die Gefahr verhindern können, dass ein kostspieliges einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird. Sie sollten jedoch nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung ohne jegliche Abänderungen unterzeichnen, da diese meist zu weitgehend ist und sie aufgrund dessen benachteiligen kann. Ein fachkundiger Rechtsanwalt kann die Erklärung so modifizieren, dass sie sich nur noch auf die nötigsten Angaben beschränkt und möglichst zu Ihrem Vorteil ist. Ein Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet sollte dagegen nicht verwendet werden. Diese Vorlagen sind meist von juristischen Laien verfasst worden und können daher eventuell Ungenauigkeiten enthalten, die im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Erklärung vor Gericht völlig wertlos ist.

Wenn auch Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH wegen der unerlaubten Verwertung des Films "Oculus" abgemahnt wurden, sollten Sie unser kompetentes Team von Abmahnhelfer.de anrufen. Wir bieten Ihnen unter der Rufnummer: 030 965 35 855 ein kostenloses Erstgespräch, indem Sie uns Ihren persönlichen Einzelfall berichten können und sogleich eine erste anwaltliche Einschätzung erhalten.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!