NOTRUF ABMAHNUNG: Waldorf Frommer Filesharing Abmahnung "Bones – Die Knochenjägerin” diverse TV Folgen 1.090,00 EUR

NOTRUF ABMAHNUNG: Waldorf Frommer Filesharing Abmahnung "Bones – Die Knochenjägerin” diverse TV Folgen 1.090,00 EUR
24.03.2015170 Mal gelesen
Waldorf Frommer mahnen nunmehr TV-Folgen der US-Serie „Bones – Die Knochenjägerin“ wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen in sogenannten Tauschbörsen (sog. Filesharing) ab. Haben Sie eine solche Abmahnung erhalten? Infos finden Sie hier

Waldorf Frommer mahnen im Moment angebliche Rechtsverletzungen an TV-Folgen der US-Serie "Bones - Die Knochenjägerin" ab. Die jeweilige Abmahnung wird im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ausgesprochen. Die Empfänger der Abmahnung werden aufgefordert einen Geldbetrag in Höhe von 1.090,00 EUR zu bezahlen und den beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Der Bertrag berücksichtigt dabei einen Gegenstandswert für den Unterlassungsanspruch in Höhe von 1.000,00 EUR und 875,00 EUR Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie und Anwaltskosten in Höhe von 215,00 EUR.

Abmahnungen sind wirtschaftliche immer riskant. Daher empfiehlt es sich, die Ansprüche im Detail zu prüfen. Vorsicht bei der Abgabe der Unterlassungserklärung.  Eine Unterlassungserklärung birgt auch ein erhebliches Risiko (Vertragsstrafen).

Der abgemahnte Anschlussinhaber hat zwar grundsätzlich zu haften, aber es gibt eine Reihe von Ausnahmen:

Beispiele aus der Rechtsprechung zur Haftung des Anschlussinhabers:

  • BGH Urteil vom 8. Januar 2014 "BearShare" AZ: I ZR 169/12 - keine grundsätzliche Prüf- und Belehrungspflichten von volljährigen Familienmitgliedern
  • BGH Urteil vom 15. November 2012 "Morpheus" AZ: I ZR 74/12 - keine Haftung bei Belehrung Minderjähriger
  • BGH Urteil vom 12. Mai 2010 "Sommer unseres Lebens" AZ: I ZR 121/08 - keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN
  • OLG Frankfurt a.M. Beschluss vom 22. März 2013 AZ: 11 W 8/13 - keine anlasslosen Prüf- und Überwachungspflicht gegenüber Ehegatten
  • LG Köln Urteil vom 14. März 2013 AZ: 14 O 320/12 - keine anlasslosen Prüf- und Belehrungspflichten in Wohngemeinschaften.

Grundsätzlich gilt:

  1. Der von Waldorf Frommer geforderte Betrag ist viel zu hoch und muss in der Regel auch nicht bezahlt werden.
  2. Schwerer wiegt aber die Unterlassungserklärung. Unterlassungserklärungen führen zu Unterlassungsverträgen. Unterlassungsverträge sind wirtschaftlich sehr gefährlich. Sie verpflichten sich für 30 Jahre zu Vertragsstrafenzahlungen, wenn Sie dagegen verstoßen, und das in exorbitanter Höhe, nämlich meist 5000 Euro pro Einzelfall.
  3. Sollte es zu einem Prozess - z. B. über zwei Instanzen - kommen, können die Kosten leicht auf bis zu 8000 Euro oder auch noch höher ansteigen.

Vor diesem Hintergrund ist es höchst leichtfertig, die Unterlassungserklärung der Kanzlei Waldorf Frommer ohne anwaltliche Hilfe abzugeben.

Im Verhältnis zu den Risiken lohnt sich ein Rechtsanwalt in diesen Fällen immer, alles andere wäre grob fahrlässig.

Wer es zu billig will, der wird am Ende deutlich mehr zahlen.

Unser Ziel: Sie zahlen nichts!

Erfahrungsgemäß werden Feiertage und lange Wochenenden bei Abmahnungen zur Verkürzung von Fristen genutzt.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, rufen Sie uns auch an Feiertagen oder am Wochenende an, bevor Sie wertvolle Zeit verlieren.

Spezialisten gegen Waldorf Frommer - Abmahnungen wirksam bekämpfen

Was ist zu tun? Reagieren Sie richtig!

Besuchen Sie uns hier: http://www.waldorf-frommer-abmahnhilfe.de/

Hier finden Sie weitere Antworten auf Ihre Fragen:

Kann ich das Schreiben von Waldorf Frommer ignorieren?

Kann ich eine eigene Erklärung erstellen und € 100 überweisen?

Meine IP-Adresse stimmt nicht?

Was bringt meine Rechtschutzversicherung?

Was bringt mir eine Verbraucherzentrale?

Soll ich gegen Waldorf Frommer Anzeige bei der Polizei erstatten?

Soll ich eine modiofizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet abgeben?

Ich habe Angst vor weiteren Abmahnungen. Hilft mir eine vorbeugende Unterlassungserklärung?

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