Waldorf Frommer Filesharing Abmahnung "Bones – Die Knochenjägerin” diverse TV Folgen 1.090,00 EUR

Waldorf Frommer Filesharing Abmahnung "Bones – Die Knochenjägerin” diverse TV Folgen 1.090,00 EUR
24.03.2015183 Mal gelesen
Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnen aktuell TV-Folgen der US-Serie „Bones – Die Knochenjägerin“ wegen Urheberrechtsverstößen in Onlinetauschbörsen (sog. Filesharing) ab. In der uns zur Bearbeitung vorgelegten Waldorf Frommer Abmahnung wird der betroffene Anschlussinhaber im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH aufgefordert für neun Folgen der bekannt US TV-Serie einen Geldbetrag in Höhe von 1.090,00 EUR zu bezahlen und den beigefügten Unterlassungsvertrag zu unterschreiben.

Der Vergleichsvorschlag berücksichtigt dabei einen Gegenstandswert für den Unterlassungsanspruch in Höhe von 1.000,00 EUR und 875,00 EUR Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie und Anwaltskosten in Höhe von 215,00 EUR.

Zwar empfiehlt es sich die Ansprüche im Detail zu prüfen und insbesondere die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung zu erwägen, jedoch sollte bei Zweifeln zuvor rechtlicher Rat eingeholt werden. Eine Unterlassungserklärung birgt auch ein enormes Risiko (Vertragsstrafen).

Der abgemahnte Anschlussinhaber hat nämlich nicht grundsätzlich sämtliche Ansprüche aus einer festgestellten Rechtsverletzung zu tragen. Vielmehr muss die Haftung im Einzelfall geprüft werden.

Beispiele aus der Rechtsprechung zur Haftung des Anschlussinhabers:

  • BGH Urteil vom 8. Januar 2014 "BearShare" AZ: I ZR 169/12 - keine grundsätzliche Prüf- und Belehrungspflichten von volljährigen Familienmitgliedern
  • BGH Urteil vom 15. November 2012 "Morpheus" AZ: I ZR 74/12 - keine Haftung bei Belehrung Minderjähriger
  • BGH Urteil vom 12. Mai 2010 "Sommer unseres Lebens" AZ: I ZR 121/08 - keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN
  • OLG Frankfurt a.M. Beschluss vom 22. März 2013 AZ: 11 W 8/13 - keine anlasslosen Prüf- und Überwachungspflicht gegenüber Ehegatten
  • LG Köln Urteil vom 14. März 2013 AZ: 14 O 320/12 - keine anlasslosen Prüf- und Belehrungspflichten in Wohngemeinschaften

Ziel unserer Vertretung ist eine schnelle und vor allem effektive Abwehr vor zu hohen oder gar unberechtigten Forderungen.

 

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

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