„Miasto 44“ - Kornmeier & Partner mahnen ab

„Miasto 44“ - Kornmeier & Partner mahnen ab
17.03.2015171 Mal gelesen
Momentan mahnt die Kanzlei Kornmeier & Partner Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem polnischen Film „Miasto 44“ ab.

Die Rechtsanwälte von Kornmeier & Partner fordern neben der Löschung des abgemahnten Werkes von dem Rechner, die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 750 Euro. Diese Summe setzt sich aus Schadensersatzkosten, sowie Rechtsanwaltsgebühren zusammen. Zudem soll eine mitgeschickte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist unterzeichnet werden. In der Erklärung verpflichtet sich der Betroffenen zukünftig keine entsprechenden Rechtsverletzungen mehr zu begehen.

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

In dem Abmahnschreiben heißt es, der Anschlussinhaber habe innerhalb eines Filesharing-Netzwerks, wie BitTorrent, eDonkey oder Limewire, anderen Nutzern den Film "Miasto 44" von Jan Komasa zum Download angeboten. Viele der Betroffenen können sich diesen Vorwurf nicht erklären. Insbesondere ist bei solchen Internet-Tauschbörsen jedoch zu bedenken, dass durch das Herunterladen einer Datei den anderen Usern automatisch und gleichzeitig der Zugriff auf die Inhalte, die sich auf dem eigenen Rechner befinden, erlaubt wird. Dadurch kommt es zu einer weltweiten illegalen öffentlichen Zugänglichmachung.

Wie reagiere ich auf eine Filesharing-Abmahnung am besten?

Wenn auch Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Kornmeier & Partner erhalten haben, sollten Sie Ruhe bewahren. Sie sollten sich einen Anwalt, der sich mit dem Urheberrecht beschäftigt, konsultieren. Dieser wird die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Forderungen überprüfen. Er kann mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen und die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten durchgehen. Zudem wird er prüfen, ob Sie überhaupt für die Urheberrechtsverletzung haften und wenn ja, inwieweit. Es kann sein, dass Sie zum Beispiel nur beschränkt haften, weil Sie nur sogenannter Störer sind. Störer ist derjenige, der die Urheberrechtsverletzung nicht selbst verursacht hat, sondern nur für das zur Verfügung stellen seines Internetanschlusses für die Rechtsverletzung eines Dritten haftet. Der Vorteil bei der Störerhaftung ist, dass Sie nicht schadensersatzpflichtig sind.

Die beigefügte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht ohne vorherige juristische Überprüfung abgeben. Sie ist meist zu weitgehend und sollte deshalb abgeändert (modifiziert) werden. Sie sollten keine Vorlage einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet verwenden, da diese fast immer von juristischen Laien verfasst wurden und daher nicht zwangsläufig den gesetzlichen Anforderungen genügen. Außerdem sind Sie nicht auf Ihren speziellen Fall abgestimmt.

Wenn auch Sie von der Kanzlei Kornmeier & Partner wegen widerrechtlicher Verwertung des Films über den Warschauer Aufstand "Miasto 44" abgemahnt wurden, sollten Sie unser erfahrenes Team von Abmahnhelfer.de kontaktieren. Wir werden Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch die Möglichkeit geben Ihren persönlichen Fall zu berichten und Ihnen sogleich eine erste anwaltliche Einschätzung geben. Sie erreichen uns unter der Rufnummer: 030 965 35 855 oder wenn Sie das Kontaktformular auf unserer Website (www.abmahnhelfer.de) ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!