Abmahnung Waldorf Frommer wegen "John Wick"

Abmahnung Waldorf Frommer wegen "John Wick"
13.03.2015188 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt aktuell Abmahnungen für die Studiocanal GmbH wegen Filesharings des Films "John Wick" & fordert eine Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz. Sie sind betroffen? Lesen Sie den folgenden Artikel und wenden sich für weitere Hilfe gerne unverbindlich an mich.

Keanu Reeves dezimiert noch fröhlich die russiche Mafia im Kino, da versucht Waldorf Frommer schon, die öffentliche Zugänglichmachung von "John Wick" in Filesharing-Netzwerken durch das Versenden von Abmahnungen zu dezimieren (vielleicht irre ich mich da auch und es ist den Kollegen ganz recht, wenn der Film möglichst oft durch die Datenkanäle rauscht - das dürfte im Wesentlichen von dem mir nicht bekannten Gebührenmodell abhängen, das Waldorf Frommer mit seinen Auftraggebern vereinbart hat).

Waldorf Frommer macht jedenfalls einen Anspruch auf

geltend. Der Anspruch auf Unterlassung soll durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung befriedigt werden, Schadensersatz und Aufwendungsersatz werden in einer großzügigen (wie auch immer man den Begriff interpretieren möchte) Pauschale von 815,00 € zusammengefasst.

Haben Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen des Films "John Wick" oder einem anderen Film erhalten? Prüfen Sie ob

  • "John Wick" tatsächlich über Ihren Internetanschluss öffentlich zugänglich gemacht worden sein könnte
  • sich die entsprechende Datei auf Ihrem Computer befindet
  • Sie oder andere Personen zum Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung in Ihrer Wohnung anwesend waren
  • Ihr Computer überhaupt mit dem Internet verbunden war
  • jemand aus Ihrer Familie oder Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis als möglicher Täter in Frage kommt
  • ein WLAN-Netzwerk installiert und mittels WPA2-Schlüssels hinreichend gesichert ist

Wie verhalte ich mich jetzt am besten?

  • Notieren Sie sich die gesetzten Fristen und reagieren Sie zeitnah!
  • Diese der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollten Sie in der von Waldorf Frommer vorgegebenen Form keinesfalls unterzeichnen, da sie Formulierungen zu Ihrem Nachteil enthält. Wenn es sich empfiehlt, eine Unterlassungserklärung abzugeben - was keinesfalls immer der Fall ist! - sollte es immer eine von einem Rechtsanwalt modifizierte Unterlassungserklärung sein (Ja, es gibt solche modifizierten Erklärungen auch im Internet zu finden und ja, viele davon sind absolut in Ordnung - einige aber eben auch nicht).
  • Rufen Sie Waldorf Frommer nicht an. Ihr Gesprächspartner ist nicht wirklich daran interessiert, mit Ihnen Sachverhaltsaufklärung zu betreiben und ggf. entlastende Umstände zu ermitteln. Stattdessen hat man dort einzig und allein das Interesse, möglichst zügig möglichst viel Geld von Ihnen zu bekommen.
  • Holen Sie anwaltlichen Rat ein, bevor Sie selbst weitere Schritte einleiten. Die Hemmschwelle, hierdurch ggf. weitere vermeintlich unabsehbar hohe Kosten auszulösen, ist verständlich. Seriös arbeitende Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung von solchen Abmahnungen spezialisiert haben, wissen das und bieten eine außergerichtliche Vertretung zu angemessenen Pauschalpreisen an, die sich im Regelfall für Sie "bezahlt machen". Lassen Sie sich in jedem Fall die Kosten vorher - schriftlich - bestätigen und unterzeichnen Sie keine unverständlichen Gebührenvereinbarungen.

Hafte ich tatsächlich, auch wenn ich gar nicht weiß, ob die Urheberrechtsverletzung über meinen Anschluss begangen wurde und wer dafür verantwortlich ist?

Nein, auch wenn Waldorf Frommer Ihnen gerne das Gegenteil suggerieren würde. Wer nicht Täter einer Urheberrechtsverletzung in Sachen Filesharing ist, haftet schon mal nicht auf Schadensersatz. Auch auf Aufwendungsersatz, sprich Ersatz der Rechtsanwaltskosten, haften Sie nur, wenn Sie als sog. Störer für das Verhalten von dritten Personen verantwortlich sind. Dies kommt vor allem bei minderjährigen Kindern in Betracht oder wenn Sie bereits positive Kenntnis davon haben, dass bestimmte Personen Ihren Internetanschluss zum Filesharing benutzen oder wenn Sie gegen Sorgfaltspflichten verstoßen haben, z.B. Ihr WLAN nicht passwortgesichert ist.

Gemäß der Rechtsprechung des BGH spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass Sie als Anschlussinhaber für den Urheberrechtsverstoß verantwortlich sind. Jedoch können Sie diese Vermutung entkräften, indem Sie darlegen, dass dritte Personen die konkrete Möglichkeit hatten, auf Ihren Internetanschluss zuzugreifen und die Urheberrechtsverletzung zu begehen (das nennt man dann "sekundäre Darlegungslas"t - der Jurist mag es eben gerne kompliziert).

Was ich für Sie tun kann:

Ich berate meine Mandanten seit 2006 u.a. auf dem Gebiet des Urheberrechts. Auch das Filesharing gehört zu meinen Schwerpunkten. Wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen des Films "John Wick" oder eines anderen Films erhalten haben, treten Sie gerne unverbindlich mit mir in Kontakt.

Senden Sie mir bitte die Abmahnung

  • per E-Mail an info@ra-mauritz.de
  • oder per Telefax an 0211 911 872 44

Sie können auch das Kontaktformular meiner Homepage benutzen oder mich auch zunächst gerne telefonisch unter

  • 0211 911 872 43

kontaktieren. Die erste Kontaktaufnahme ist kostenlos, d.h. durch die Übersendung der Unterlagen und eine erste kurze Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Verteidigung gegen die Abmahnung entstehen Ihnen keine Kosten. Ein Termin bei mir vor Ort ist nicht notwendig. Fälle dieser Art können mittels E-Mail und Telefon/Telefax bundesweit bearbeitet werden. Sollte ich nicht sofort persönlich erreichbar sein, rufe ich schnellstmöglich zurück. Mein Ziel ist stets, dass Sie nach Möglichkeit keinen Cent oder zumindest einen deutlich geringeren Betrag an Waldorf Frommer zahlen.

www.ra-mauritz.de

https://twitter.com/RAMauritz