Waldorf Frommer Abmahnung wegen Filesharing "John Wick" (Film) erhalten?

Waldorf Frommer Abmahnung wegen Filesharing "John Wick" (Film) erhalten?
12.03.2015166 Mal gelesen
Waldorf Frommer mahnt wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Film „John Wick“ einem Film aus dem Jahr 2014 für ihre Mandantin Studiocanal GmbH ab.

Waldorf Frommer mahnt wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Film "John Wick" einem Film aus dem Jahr 2014 für ihre Mandantin Studiocanal GmbH ab.  Neben einer Summe in Höhe von 815,00 EUR wird die Annahme eines beigefügten Unterlassungsvertrages verlangt. Der Vergleichsvorschlag in Höhe eines Betrages von 815,00 EUR berücksichtigt einen Gegenstandswert für den Unterlassungsanspruch in Höhe von 1.000 EUR (215,00 EUR Rechtsanwaltskosten), daneben 600,00 EUR Schadensersatz für den o.g. Film.

Muss ich als Anschlussinhaber in jedem Fall zahlen?

Die Ansprüche sollten vom Betroffenen (Anschlussinhaber) zunächst überprüft werden. Bei Zweifeln sollte rechtlicher Rat eingeholt werden. Denn nicht gegen jeden Anschlussinhaber sind auch sämtliche Ansprüche  durchsetzbar.

Zwar gibt es zunächst eine Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, diese kann jedoch auch wiederlegt werden.

Laut einer BGH-Entscheidung vom 8. Januar 2014 (Az: I ZR 169/12 "BearShare") genügt der Anschlussinhaber seiner diesbezüglichen Darlegungslast bereits dann, wenn er angibt:

" ., ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen." (BGH Urteil vom 8.01.2014,Az: I ZR 169/12)

Eine allzu pauschale Angabe oder gar bloßes Bestreiten reicht hingegen nicht, um die Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers zu widerlegen. 

Die Haftung/Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers muss im Einzelfall geprüft werden.

Beispiele aus der Rechtsprechung zur Haftung des Anschlussinhabers:

  • BGH Urteil vom 8. Januar 2014 "BearShare" AZ: I ZR 169/12 - keine grundsätzliche Prüf- und Belehrungspflichten von volljährigen Familienmitgliedern
  • BGH Urteil vom 15. November 2012 "Morpheus" AZ: I ZR 74/12 - keine Haftung bei Belehrung Minderjähriger
  • BGH Urteil vom 12. Mai 2010 "Sommer unseres Lebens" AZ: I ZR 121/08 - keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN
  • OLG Frankfurt a.M. Beschluss vom 22. März 2013 AZ: 11 W 8/13 - keine anlasslosen Prüf- und Überwachungspflicht gegenüber Ehegatten
  • LG Köln Urteil vom 14. März 2013 AZ: 14 O 320/12 - keine anlasslosen Prüf- und Belehrungspflichten in Wohngemeinschaften

Ziel der Vertretung ist eine schnelle und vor allem wirksame Abwehr vor zu hohen oder gar gänzlich unberechtigten Forderungen.

 

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

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E-Mail Kontakt baumgaertner@bf-law.de

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