Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Veronica Mars“

Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Veronica Mars“
05.03.2015151 Mal gelesen
Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt momentan im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an der Serie „Veronica Mars“ ab.

In der Abmahnung heißt es, der Betroffene habe die US-amerikanische Fernsehserie "Veronica Mars" innerhalb eines Filesharing-Netzwerks unerlaubt geteilt. Dadurch wird das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, welches allein der Rechteinhaberin, der Warner Bros. Entertainment GmbH, zusteht, verletzt (vgl. § 19 a UrhG).

Aufgrund der erfolgten Rechtsverletzung verlangen die Anwälte von Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) die Zahlung eines Pauschalbetrags, sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Der pauschale Abgeltungsbetragt umfasst die Schadensersatzkosten und die Rechtsanwaltsgebühren und beläuft sich auf eine Summe in Höhe von 815,00 Euro. In der Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Abgemahnte zukünftig keine entsprechenden Urheberrechtsverletzungen mehr zu begehen.

Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich abgemahnt wurde?

Nach Erhalt einer Abmahnung, sollten Sie sich zunächst die Ihnen gesetzte Frist notieren und innerhalb dieser einen im Urheberrecht erfahrenen Rechtsanwalt konsultieren. Dieser kann für Sie prüfen, ob die geltend gemachten Forderungen rechtmäßig sind und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen. Zudem kann er die beigefügte Unterlassungserklärung insoweit abändern, als dass sie sich nur noch auf die wichtigen Angaben bezieht.

Lohnt sich ein Vorgehen gegen die Abmahnung?

Es gibt viele Fälle, in denen sich ein Vorgehen gegen die erhaltene Abmahnung lohnt. In jedem Fall muss von einem fachkundigen Rechtsanwalt die Haftungsfrage geklärt werden. Teilweise haften Sie als Anschlussinhaber nur beschränkt oder sind ganz von der Haftung befreit. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie selbst nicht die Urheberrechtsverletzung begangen haben, so kommt nur noch die Haftung als sogenannter Störer in Betracht. Störer ist derjenige, der durch das zur Verfügung stellen seines Internetanschlusses die Urheberrechtsverletzung eines Dritten mitverursacht hat. Als Störer sind Sie nicht schadensersatzpflichtig. Sie können sich aber auch ganz von der Haftung befreien, soweit Sie nachweisen können, dass Sie Ihren Aufsichts- und Kontrollpflichten nachgekommen sind oder dass die Urheberrechtsverletzung von einem eigenverantwortlich handelnden, volljährigen Familienmitglied verübt wurde (vgl.: BGH, Urt. v. 08.01.2014, I ZR 169/12 "BearShare").

Wenn auch Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer für die Warner Bros. Entertainment GmbH wegen der widerrechtlichen Verwertung der Serie "Veronica Mars" abgemahnt wurden, dann melden Sie sich für ein kostenloses Erstgespräch bei unserem kompetenten Team von Abmahnhelfer.de. Sie können uns per Telefon unter der Rufnummer: 030 965 35 855 erreichen oder indem Sie das Kontaktformular auf unserer Website ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!