Abmahung der Kanzlei Fareds für die Malibu Media LLC

Abmahung der Kanzlei Fareds für die Malibu Media LLC
05.03.2015139 Mal gelesen
Der Film „Sapphically Sexy“ ist Thema aktueller Abmahnungen der Kanzlei Fareds aus Hamburg im Auftrag der Malibu Media LLC. Die Rechtsanwaltskanzlei Fareds behaupten, der Film sei in einer Internet-Tauschbörse Dritten weltweit zum kostenlosen Download angeboten worden.

Sie müssen nicht immer eine Unterlassungserklärung abgeben. Prüfen Sie genau. Unterlassungserklärungen gelten 30 Jahre. Vertragsstrafen können teuer werden.

In vielen Fällen besteht überhaupt kein Unterlassungsanspruch. So hat der BGH mit Urteil vom 08.01.2014 zum Beispiel entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht immer für die über seinen Anschluss betriebene Filesharing-Software von Familienmitgliedern haftet. Für das Filesharing minderjähriger Familienmitglieder  zum Beispiel haftet der Anschlussinhaber nur, wenn er diese nicht vor Überlassung seines Internetanschlusses über das Verbot der Teilnahme an Tauschbörsen zu Urheberrechtsverletzungen belehrt hat, vgl. BGH - Morpheus. 

Insofern ist zunächst zu klären, ob überhaupt ein Unterlassungsanspruch existiert. Wer allerdings nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen kann, dass er für die ihm vorgeworfene Urheberrechtsverletzung verantwortlich sein könnte ist, sollte  ernsthaft über die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung nachdenken, um ein gerichtliches Verfahren um den Unterlassungsanspruch zu vermeiden. Denn gerichtliche Verfahren können teuer werden. Wirtschaftlich ist es deshalb wichtig, genau zu prüfen. Im gerichtlichen Verfahren werden nach wie vor hohe Streitwerte selten unter 10.000 EUR bis 25.000 EUR angesetzt, was entsprechende Kosten zur Folge hat.

Längst nicht immer bestehen die geltend gemachten Geldansprüche. Wer weder als Täter noch als Störer für die Urheberrechtsverletzung an dem Film haftet, muss naturgemäß keinen Cent zahlen.

Wer darlegen gilt: Wer nicht selbst für die ihm vorgeworfene Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist, der haftet allenfalls als sogenannter Störer auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten.

Wenn sie eine Abmahnung der Kanzlei Fareds erhalten, wissen die meisten Betroffenen nicht, wie sie sich richtig verhalten sollen! Die Betroffenen sollen meist

  • Euro 735 Euro oder mehr zahlen und
  • eine Unterlassungserklärung unterschreiben.
  • Und das bei sehr kurzen Fristen.

Wir haben Erfahrung in etwa 15.000 solcher Fälle. Als Fachanwälte für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz sind wir Ihre richtigen und kompetenten Ansprechpartner. Wir kennen die Gefahren, die mit solchen Schreiben von Waldorf Frommer verbunden sind.

Wir wissen auch, welche Fragen die Betroffenen sich stellen oder wie man Schäden verhindert. Wir übernehmen die außergerichtliche - und wenn es dazu kommt - auch die gerichtliche Vertretung.

Erfahrungsgemäß werden Feiertage und lange Wochenenden bei Abmahnungen zur Verkürzung von Fristen genutzt. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, rufen Sie uns auch an Feiertagen oder am Wochenende an, bevor Sie wertvolle Zeit verlieren.

Rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen.

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