„Callejon – Wir sind Angst“ – Waldorf Frommer mahnt ab

„Callejon – Wir sind Angst“ – Waldorf Frommer mahnt ab
03.03.2015140 Mal gelesen
Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer verschickt Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum „Wir sind Angst“ der deutschen Metalcore-Band Callejon.

Die Betroffenen werden aufgefordert innerhalb einer kurzen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu entrichten. Der Pauschalbetrag umfasst die Schadensersatzkosten und die Rechtsanwaltsgebühren.

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

In dem Abmahnschreiben heißt es, der betroffene Anschlussinhaber habe das Musikalbum "Callejon - Wir sind Angst" innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern derselbigen zur Verfügung gestellt und so illegal öffentlich zugänglich gemacht. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist jedoch ausschließlich dem Urheber bzw. Rechteinhaber gem. § 19 a UrhG vorbehalten.

Was tue ich, wenn ich abgemahnt wurde am besten?

Wenn auch Sie abgemahnt wurden, heißt es Ruhe bewahren und nicht in Panik ausbrechen. Von übereilten Handlungen ist genauso abzuraten, wie von dem Ignorieren der Abmahnung. In beiden Fällen können Sie sich selbst Ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern. Wir empfehlen Ihnen daher, sich zunächst die Ihnen gesetzte Frist zu notieren und innerhalb dieser einen im Internet- und Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser wird die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen. Er kann Ihnen auch Auskunft über die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem kann der Rechtsanwalt die mitgeschickte Unterlassungserklärung abändern, sodass sie sich nur noch auf die nötigsten Angaben beschränkt und möglichst zu Ihrem Vorteil formuliert ist.

Lohnt es sich gegen die Abmahnung vorzugehen?

In vielen Fällen lohnt sich ein Vorgehen gegen die erhaltene Abmahnung. Es kann sein, dass ein Fehler bei der Ermittlung der IP-Adresse unterlaufen ist. Sofern Sie sich sicher sind, dass weder Sie, noch ein Dritter, welcher Zugriff auf den Internetanschluss hat, die Urheberrechtsverletzung begangen hat, ist es gut möglich, dass ein Fehler bei der Ermittlung widerfahren ist. In einem gerichtlichen Verfahren trägt der Rechteinhaber die Beweislast, dass die Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber korrekt war.

Außerdem kann es sein, dass Sie nicht vollumfänglich oder sogar gar nicht für die Urheberrechtsverletzung haften. Die Frage der Haftung ist jeweils gesondert zu klären, da sie von den Umständen des Einzelfalls abhängig ist.

Wenn auch Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) wegen der unerlaubten Verwertung des Musikalbums "Callejon - Wir sind Angst" abgemahnt wurden, dann melden Sie sich bei unserem Team von Abmahnhelfer.de. Sie können uns sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 030 965 35 855 erreichen. In einem ersten kostenlosen Gespräch erhalten Sie auch eine anwaltliche Einschätzung und einen unverbindliches Angebot.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!