Staatsanwaltschaften ermitteln nicht mehr bei Filesharing-Fällen unter 3000 Audiodateien oder 200 Filmdateien

Abmahnung Filesharing
08.07.2009935 Mal gelesen

Die oben genannte Entwicklung war abzusehen und ist nicht mehr als folgerichtig im Hinblick auf den offensichtlichen Missbrauch der in diesem Zusammenhang von der Musikindustrie respektive, deren Anwälten betrieben wurde und wird.

Gegenüber dem Kölner Stadtanzeiger erklärte nun Ulrich Hermanski, Sprecher des NRW-Justizministeriums, die Staatsanwaltschaften in NRW würden seit Mitte Juli nur noch Raubkopierer oder Nutzer von Tauschbörsen verfolgen, die mindestens 3000 Audiodateien oder 200 Filmdateien illegal aus dem Netz geladen hätten.

Der bisherige Aufwand sei unverhältnismäßig gewesen und würde durch die erhöhte Arbeitsbelastung auf Kosten der Steuerzahler gehen. Ähnlich verfahren nun auch Baden-Württemberg, Bayern sowie Sachsen-Anhalt während die Berliner Staatsanwaltschaften bereits seit Herbst 2007 nicht mehr den IP-Adressen Nachfragen der Musik- und Filmindustrie bei den Providern nachkommen.

Oberstaatsanwalt Franz-Heinrich Pohl betonte jedoch, dass essich nicht um "Leitlinien" handele, sondern lediglich um Empfehlungen der Generalstaatsanwaltschaften ohne Weisungscharakter.

Die Kölner Generalstaatsanwaltschaft hält sich nah an den Empfehlungen des Gesetzes zur besseren Durchsetzung geistigen Eigentums, welches am 1. September 2008 in Kraft tritt.

Kritik erfahren bereits jetzt die ungenauen Definitionen, die das Gesetz mit sich bringen wird. Ob ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch der Musik- oder Filmindustrie besteht werden im Einzelfall die Gerichte entscheiden müssen.

Es bleibt also abzuwarten, ob mit dem 1. September ein Rückgang der Abmahnung einhergehen wird.

 
 

RA K.Gulden, LL.M. (Medienrecht)

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