Abmahnung Kanzlei Richter, Clemens, Falke: Vorsicht Abzocke durch Betrüger!

Abmahnung Kanzlei Richter, Clemens, Falke: Vorsicht Abzocke durch Betrüger!
26.02.2015195 Mal gelesen
Wenn Sie eine Abmahnung von der Anwaltskanzlei Richter, Clemens, Falke Rechtsanwälte aus Kiel wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing erhalten, sollten Sie auf der Hut sein. Hierbei handelt es sich um eine Fake-Abmahnung, die anscheinend von Betrügern verschickt wird.

Was steht in der Abmahnung von Richter, Clemens, Falke Rechtsanwälte drin?

Den Abgemahnten wird in der Abmahnung der angeblichen Kanzlei Richter, Clemens, Falke Rechtsanwälte vorgeworfen, dass sie das Werk "Dirty Passion" über ihr internetfähiges Handy heruntergeladen haben sollen. Hierdurch hätten sie eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing begangen, die eine Straftat darstellt. Diese könne mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Die Kanzlei ist angeblich im Auftrage des Rechteinhabers Serrato Consultores S.L. aus Barcelona tätig.

Weiterhin heißt es in dem Schreiben: "Um das Ermittlungsverfahren gegen Sie einzustellen und das daraus resultierenden Strafverfahren zu entgehen, bekommen Sie hiermit eine einmalige und Letzte Gelegenheit den Schadenersatzansprüchen unseres Mandanten genüge zu tun". Hierzu soll der volle Betrag in Höhe von 268,74 Euro auf "unser"  Konto bei der Postbank in Bulgarien überwiesen werden.

Dem sollten Sie auf keinen Fall nachkommen. Diese Kanzlei Richter, Clemens, Falke Rechtsanwälte existiert nämlich gar nicht.

Auf was Verbraucher bei einer Abmahnung achten sollten

Leider kommt es immer wieder vor, dass Verbraucher solche Abmahnungen von Abzockern erhalten. Dabei kommt es zuweilen auch vor, dass diese sich als bekannte Abmahnkanzlei ausgeben. Diese Abmahnungen können nicht immer gut von einer "echten" Abmahnung unterschieden werden, die unbedingt ernst genommen werden müssen. An den vorliegenden Fake-Abmahnungen durch die Kanzlei Richter, Clemens, Falke Rechtsanwälte ist auffällig, dass der Vorwurf der Tat nicht konkret genug formuliert worden ist. Es fehlt der Zeitpunkt der vorgeworfenen Tat. Darüber hinaus finden sich in dem Schreiben einige Rechtschreibfehler und Grammatikfehler. Suspekt ist auch, wenn auf das Konto einer ausländischen Bank überwiesen oder ein anonymisiertes Zahlungsverfahren wie Ukash verwendet werden soll.

Ähnliche Artikel: