Waldorf Frommer Abmahnung – „24: Live Another Day“

Waldorf Frommer Abmahnung – „24: Live Another Day“
19.02.2015181 Mal gelesen
Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH hat die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer beauftragt Anschlussinhaber wegen der illegalen Verwertung der Serie „24: Live Another Day“ abzumahnen.

Im Namen ihrer Mandantschaft machen die Anwälte von Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommereinen Abgeltungsbetrag von 915,00 Euro geltend und einen Unterlassungsanspruch. Dieser bezieht sich auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist und stellt regelmäßig die Hauptforderung der Abmahnung dar.

Was wird mir vorgeworfen?

Mittels eines Filesharing-Netzwerks, wie Limewire oder eDonkey, soll der Abgemahnte die US-amerikanische Fernsehserie "24: Live Another Day" anderen Nutzern zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht haben. Dadurch dass die Rechteinhaberin, die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, keine erforderliche vorherige Einwilligung zu der öffentlichen Zugänglichmachung gegeben hat, erfolgte diese widerrechtlich.

Was tun, wenn ich abgemahnt wurde?

Viele der Betroffenen sind so erschrocken über die erhaltene Abmahnung, dass sie voreilige Schlüsse ziehen und lieber sofort den geforderten Geldbetrag begleichen. Davon ist jedoch zwingend abzuraten. Wenn Sie der Forderung nachkommen, nehmen Sie sich selbst die Möglichkeit über die verlangte Höhe zu verhandeln.

Sie sollten stattdessen einen fachkundigen Rechtsanwalt kontaktieren. Dieser wird die Abmahnung überprüfen und Ihnen Auskunft über die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten geben.

Auch wenn sich die Abmahnung an Sie, als Anschlussinhaber, richtet, kann es sein, dass Sie nicht oder nur beschränkt haften. Es wird zwischen der Haftung als Täter, als Störer und der Haftungsbefreiung unterschieden. Während Sie als Täter vollumfänglich haften, trifft Sie als Störer keine Schadensersatzpflicht.

Ob und inwieweit Sie für die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung haften, muss anhand der Umstände Ihres Falles von dem Anwalt ermittelt werden.

Sollte ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben?

Eine Unterlassungserklärung abzugeben, ist in jedem Fall sinnvoll. Sie können nur so die Gefahr ausschließen, dass der Gegner gegen Sie eine einstweilige Verfügung erwirkt. Jedoch ist es wichtig, dass Sie die mitgeschickte Unterlassungserklärung vorher juristisch überprüfen lassen und gegebenenfalls auf die wesentlichen Angaben abändern lassen.

Gerne können Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch anrufen. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 030 965 35 855. Wir greifen auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der erfolgreichen Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und freuen uns Ihnen eine erste anwaltliche Einschätzung im Rahmen des kostenlosen Erstgesprächs zu geben.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!