Die Frankfurter Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte mahnt wieder vermehrt im Auftrag der DigiProtect GmbH (Frankfurt) ab. Die DigiProtect GmbH kauft Nutzungsrechte an einzelnen, zum größten Teil drittklassigen Pornoproduktionen sowie einzelner Musikstücke oder Alben auf.
In den inhaltlich identischen Schreiben wird den Abgemahnten vorgeworfen, Porno-Filme über eine Filesharing-/ P2P-Software (eMule, eDonkey2000, Bearshare, Bit Torrent usw.) Dritten zum Download zur Verfügung gestellt zu haben.
Als Beweis der Urheberrechtsverletzung dient ein einfaches Datenblatt, auf dem die Adresse des Anschlussinhabers, dessen IP-Adresse, Datum und Uhrzeit der angeblichen Urheberverletzung sowie das urheberrechtlich geschützte Werk aufgeführt werden.
In den formularmäßigen Abmahnschreiben wird immer wieder auf zum Teil veraltete Rechtsprechung zum Thema Störerhaftung des Anschlussinhabers verwiesen. Mit Hinweisen zur Strafbarkeit des Anbietens von pornographischen Filmen soll der Abgemahnte zu schnellen unüberlegten Handlungen verleitet werden.
Mit Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung und der Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 525,00 €, der sich aus 250,00 € Anwaltskosten und 275,00 € Schadensersatz für den Rechteinhaber zusammensetzt, ist der Fall für Kornmeier Partner erledigt. Vorerst!
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass trotz Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung und Zahlung des Pauschalbetrages weitere Abmahnungen von Kornmeier & Partner Rechtsanwälte folgen können.
Keineswegs sollte die von der Kanzlei Kornmeier & Partner vorgelegte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da man hieran für die nächsten 30! Jahre gebunden wird. Betroffene sollten sich nicht von der fragwürdigen Vorgehensweise der Abmahnkanzleien einschüchtern und jede Abmahnung von einem ausgewiesenen Spezialisten für Medienrecht prüfen lassen.
RA Tobias Röttger, LL.M. (Medienrecht)