Waldorf Frommer Abmahnung: "Gone Girl - Das perfekte Opfer"

Abmahnung Filesharing
15.02.2015145 Mal gelesen
Eine Abmahnung im Auftrag der Twentieth Century Fox. Der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk "Gone Girl - Das perfekte Opfer" - Wie ist zu reagieren? Oft sind Vorwürfe unberechtigt!

Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ab.

Es handelt sich dabei um eine Urheberrechtsverletzung an dem Film "Gone Girl - Das perfekte Opfer" (Regie: David Fincher; nach dem Bestseller von Gillian Flynn wird Ben Affleck & Rosamund Pike) durch unbefugtes Verbreiten in Peer-to-Peer (bittorrent) Netzwerken.

Was wird verlangt?

Verlangt wird, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von üblicherweise 815,00 EUR sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn auch Sie Empfänger der "Gone Girl - Das perfekte Opfer"-Abmahnung geworden sind? Ein paar Tipps!

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
Welserstraße 10-12
10777 Berlin