„Gone Girl – Das perfekte Opfer“ – Abmahnung durch Waldorf Frommer

„Gone Girl – Das perfekte Opfer“ – Abmahnung durch Waldorf Frommer
12.02.2015251 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Anschlussinhaber ab.

In dem Schreiben der Rechtsanwälte von Waldorf Frommer wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen, die Verwertungsrechte an dem US-amerikanischen Krimidrama von David Fincher aus dem Jahr 2014 "Gone Girl - Das perfekte Opfer" verletzt zu haben. Mittels einer Online-Tauschbörse, wie BitTorrnt oder Limewire, soll der Abgemahnte den Film anderen Nutzern der selbigen zum Download angeboten haben. Dadurch kam es zu einer öffentlichen Zugänglichmachung des Werkes, welche nicht dem Willen des alleinigen Rechteinhabers entsprach.

Auf Grund einer so versursachten Urheberrechtsverletzung an dem Film "Gone Girl - Das perfekte Opfer" habe der Anschlussinhaber die Rechte der Rechtinhaberin Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH verletzt. Diese habe nunmehr Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche gegen die Adressaten der Abmahnung, welche die Kanzlei Waldorf Frommer nun im Namen ihrer Mandantschaft geltend macht. Die betroffenen Anschlussinhaber werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen. Der sich aus einem Schadensersatz in Höhe von 215,00 Euro und der Erstattung der angefallenen rechtsverfolgungskosten in Höhe von 600,00 Euro zusammensetzt.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Regelmäßig beauftragen die Rechtsinhaber Ermittlungsunternehmen, um die IP-Adresse von der die Urheberrechtsverletzung ausgeht den jeweiligen Anschlussinhaber zuzuordnen. Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben wurde in der Regel von ihren Anschluss eine Urheberrechtsverletzung an dem Film "Gone Girl - Das perfekte Opfer" veranlasst. Das bedeutet jedoch noch nicht, dass Sie als Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung an dem Film "Gone Girl - Das perfekte Opfer" auch selbst begangen haben. Rechtlich gesehen besteht aber vorab die Vermutung, dass der Anschlussinhaber als Täter gehandelt hat. Kann dieser beweissicher darlegen, dass die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass ein Dritter die Urheberrechtsverletzung an dem Film "Gone Girl - Das perfekte Opfer" veranlasst haben könnte hat er die Vermutung widerlegt und eine Täterhaftung kann ausgeschlossen werden. Zwar kann dann noch eine Störerhaftung eingreifen, dieser ist jedoch regelmäßig nicht Schadensersatzpflichtig. Und die Zahlungsaufforderung kann teilweise zurückgewiesen werden. Zahlen Sie daher nicht voreilig den geforderten Betrag. Denn auch wenn eine Täterhaftung ausgeschlossen und dadurch die Forderung anteilig zurückgewiesen werden kann ist meist nach der Zahlung des Betrages eine Verhandlung über die Höhe nicht mehr möglich.

Nicht vergessen werden darf aber der Unterlassungsanspruch. Diesen kann der Rechteinhaber sowohl gegen einen Täter als auch gegenüber einem Störer geltend machen. Das heißt jedoch nicht, dass der Abgemahnte voreilig eine beigefügte vorformulierte Erklärung abgegeben sollte. Dieser kann nachteilig für die Abgemahnten sein. Da diese eine lange Bindungsdauer haben, können nachteilige Klauseln die Abgemahnten noch weit in der Zukunft treffen.

Um derartige Fehler zu vermeiden, sollte unbedingt innerhalb der Frist ein fachkundiger Rechtsanwalt aufgesucht werden. Dieser kann dann die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und damit die bestmögliche Reaktion ermitteln.

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung der Film "Gone Girl - Das perfekte Opfer" können Sie uns gerne in einem Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter derTelefonnummer: 030 / 965 359 485 auch können Sie das auf der Website www.abmahnhelfer.de vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!