Abmahnung aus München wegen „Exodus Götter und Könige“

Abmahnung aus München wegen „Exodus Götter und Könige“
12.02.2015149 Mal gelesen
Aus München erreichten nun Anschlussinhaber Abmahnung mit dem Vorwurf des illegalen Filesharings.

Die Kanzlei Waldorf Frommer beauftragt durch die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH spricht Abmahnungen gegenüber Anschlussinhabern aus wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Historien-Abenteuer Film "Exodus Götter und Könige" aus. Der Film ist Ridley Scotts Verfilmung des gleichnamigen Buches aus der Bibel über Moses, diesen sollen die betroffenen Anschlussinhaber über ein Peer-to-Peer Netzwerk durch einen unerlaubten Upload anderen Nutzern ohne Zustimmung der Rechteinhaberin zum Download angeboten und damit widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben.

Auf Grund einer derart begangen Urheberrechtsverletzung an dem Film "Exodus Götter und Könige" sei die Kanzlei Waldorf Frommer von der Rechteinhaberin Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH beauftragt worden deren Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Betroffenen werden daher von der Kanzlei Waldorf Frommer aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen.

Was ist bei dem Erhalt einer Abmahnung durch Waldorf Frommer zu beachten?

  1. Nicht voreilig den geforderten Betrag zahlen!
  2. Unterschreiben Sie vorerst keine Unterlassungserklärung!
  3. Vermeiden Sie eine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite!
  4. Reagieren Sie innerhalb der Frist!
  5. Suchen Sie einen Rechtsanwalt auf!

Lassen Sie die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film "Exodus Götter und Könige" nicht unbeachtet. Wie es sich bereits in der Vergangenheit gezeigt hat, verfolgt die Kanzlei Waldorf Frommer die Interessen ihrer Mandantschaft auch gerichtlich weiter.

Suchen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt auf. Dieser kann ihnen gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen.

Insbesondere kann eine Möglichkeit der Verteidigung aufgrund der unterschiedlichen Haftungsmaßstäbe bestehen.

So kann  der Anschlussinhaber als Täter oder als sogenannter Störer haften. Zwar gibt es keine pauschale Haftung des Anschlussinhabers, jedoch besteht dann die Vermutung der persönlichen Veranlassung  der Urheberrechtsverletzung. Diese Vermutung der selbstverantwortlichen Begehung der Rechtsverletzung kann jedoch schon dann widerlegt werden, wenn er beweissicher darlegen kann, dass die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass der Betroffene nicht als Täter der verübten Urheberrechtsverletzung in Frage kommt, sondern eine Dritter selbstverantwortlich die Verletzung veranlasst haben kann. Dann kommt zwar noch eine sogenannte Störerhaftung, doch ist ein Störer gerade nicht schadenersatzpflichtig und der Forderung kann zumindest anteilig zurückgewiesen werden.

Durch voreilige Handlungen können jedoch derartig gegebenenfalls bestehende Verteidigungsvarianten vernichtet werden. Suchen Sie daher innerhalb der Frist einen fachkundigen Rechtsanwalt auf der die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film "Exodus Götter und Könige" auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen kann.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: 030 / 965 359 485 in einem Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf der Website www.abmahnhelfer.de vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!