Abmahnung WALDORF FROMMER für Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH | Grand Budapest Hotel, Film

Abmahnung WALDORF FROMMER für Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH | Grand Budapest Hotel, Film
06.02.2015336 Mal gelesen
Die Kanzlei WALDORF FROMMER mahnt regelmäßig wegen illegaler Filesharing Angebote ab. Diesmal geht es um den Film GRAND BUDAPEST HOTEL des Rechteinhabers Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH. Gefordert wird eine Unterlassungserklärung sowie 815 € Schadensersatz.

Haben Sie auch eine Abmahnung von WALDOR FROMMER erhalten, dann lesen Sie bitte weiter.

Die Kanzlei WALDORF FROMMER Rechtsanwälte aus München mahnt die vorstehenden Urheberrechtsverletzungen mit Schreiben vom 03.02.2015 für die Firma Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ab.

Gegenstand der Abmahnung ist der angeblich im Januar 2015 öffentlich über die Peer to Peer (P2P) Tauschbörse BitTorrent angebotene  Film GRAND BUDAPEST HOTEL, eine skurile Filmkomödie mit dem Hauptdarsteller Ralf Fiennes als Concierge in einem fiktiven Hotel der 20er Jahre. Der Film lief als Weltpremiere im Februar 2014 auf der Berlinale und wurde 2015 für 9 Oskars nominiert.

Im vorliegenenden Fall besteht die Besonderheit des Falls darin, dass  möglicherweise ausländische Gäste den Film über das Streamingportal POPCORN TIMES gesehen haben, also nicht per Download über eine Tauschbörse geladen, sondern vermeintlich nur gestreamt haben. Die Fragen der Verantwortlichkeit dafür, dass sich der Streaming Dienst Popcorn Times unbemerkt über eine Tauschbörse speist ist gerichtlich bislang noch nicht entschieden. Andererseits ist die Haftung für eine Urheberrechtsverletzung generell verschuldensunabhängig.

Forderung

Gefordert wird von WALDORF FROMMER neben dem künftigen Unterlassen des offentlichen Anbietens, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein Vergleichsbetrag in Höhe von 815 €  als pauschaler Schadensersatz einschließlich Anwaltskosten und sonstiger Rechtsverfolgungskosten, um die Angelegenheit  außergerichtlich  beizulegen.

Der obige Betrag setzt sich zusammen aus

  • 600 € Lizenzschadensersatz
  • 215,00 € Rechtsanwaltskosten

Es wird auf sichergestellte Ermittlungsergebnisse der Firma ipoque GmbH hingewiesen.

Empfehlung

Wenn Sie auch eine deratige Abmahnung erhalten haben sollten, dann dürfen Sie den Vorwurf einer derartiger Urheberrechtsverletzungen nicht auf die leichte Schulter nehmen oder beiseitelegen.

Lassen Sie Ihren Fall lieber kurzfristig von mir im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihres Falles zu den Handlungsmöglichkeiten sichten. Meine Kanzlei ist auf derartige Abmahnfälle spezialisiert.

Sollte der Vorwurf zutreffen oder eine Täterschaftsvermutung nicht ausgeräumt werden können, empfiehlt sich regelmäßig, über einen Rechtsanwalt eine sogenannte modifizierte (also inhaltlich eingeschränkte und auf den Fall bzw. die Haftungssituation angepasste) Unterlassungserklärung abzugeben.

Sollte die Täterschaftsvermutung nicht greifen und ein abweichender Geschehensablauf gegeben sein, so dass Sie keine Verantwortung trifft, muss sehr sorgfältig abgewogen werden, ob sich eine Unterlassungserklärung empfiehlt oder andere Maßnahmen ergriffen werden sollten.

Es sollte keinesfalls voreilig die von WALDORF FROMMER vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben werden. Derartige Erklärung können ein Schuldanerkenntnis darstellen und langfristige (30 Jahre und mehr) sowie möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen auslösen.

Die Schadensersatzforderung ist nach diesseitiger Auffassung aber in jedem Fall zu hoch. Hier kann möglicherweise Abhilfe geschaffen werden.

Soforthilfe Tipp

  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei auf und leisten Sie keine Zahlung. Alles was Sie dort möglicherweise unbedacht äußern, kann später gegen Sie verwendet werden.
  • Die Ihnen gesetzten Fristen sollten Sie in keinem Fall verstreichen lassen. Anderenfalls drohen kostenintensive gerichtliche Maßnahmen gegen Sie.
  • Rufen Sie uns vorher unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an. Häufig gibt es alternative Vorgehensweisen.
  • Telefon 040 / 730 55 333

Ich helfe Ihnen darüber hinaus gerne zu fairen Konditionen weiter, bundesweit.

Senden Sie die Abmahnungsunterlagen einfach unverbindlich per:

  • E-Mail an -  info@harzheim.eu

Ich rufe Sie auf Wunsch gerne kostenlos zurück, auch nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. an Feiertagen.

Weitere Informationen zu Abmahnungen der Kanzlei WALDORF FROMMER erhalten Sie HIER.