Contentklau bei Newsmeldungen im Internet: Teure Abmahnung droht

Contentklau bei Newsmeldungen im Internet: Teure Abmahnung droht
06.02.2015175 Mal gelesen
Wer im Internet Contentklau etwa bei Newsmeldungen begeht, muss mit einer kostspieligen Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung rechnen. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich bei Textklau unter Umständen nach den DJV-Tarifen für Journalisten. Dies ergibt sich aus einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichtes Hamburg.

Vorliegend veröffentlichte ein Rechtanwalt auf der Webseite seiner Kanzlei "Rechts-News". Dabei handelte es sich Beiträge über aktuelle Gerichtsentscheidungen, die in einer für Laien verständlicher Sprache aufbereitet werden. Er verschickte an den gewerblichen Betreiber einer anderen Webseite eine Abmahnung. Hierin warf er ihm die Begehung einer Urheberrechtsverletzung durch Contentklau bei zwei Beiträgen vor.

Das beklagte Unternehmen gab zwar die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Es sollte aber weder für die Abmahnkosten aufkommen, noch Schadensersatz wegen der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung zahlen. Daraufhin verklagte ihn der Betreiber der "Rechts-News" auf Zahlung von 865 Euro Rechtsanwaltskosten sowie 400 Euro Schadensersatz.

"Rechts-News" sind urheberrechtlich geschützt

Das Amtsgericht Hamburg gab der Klage mit Urteil vom 23.01.2015 (Az.: 35a C 46/14) statt. Das Gericht verwies zunächst darauf, dass auch die Rechts-News urheberrechtlich geschützt sind. Hierzu gehören auch Beiträge, die den Inhalt von Gerichtsentscheidungen kurz und prägnant zusammenfassen. In dieser sprachlichen Gestaltung in Form einer News-Meldung liegt ebenfalls eine schöpferische Leistung.

Urheberrechtsverletzung nicht nur bei vollständigem Abschreiben

Die Urheberrechtsverletzung in Form von Contentklau liegt darin, dass der Beklagte auf seiner Webseite die Gliederungen der Texte übernommen hat. Darüber hinaus wurden auch sehr viele Formulierungen und einige Textpassagen übernommen. Häufig wurde dabei nur die Reihenfolge der Worte geändert. Einzelne Ausdrucksweisen wurden ebenfalls modifiziert. Insofern handelt es sich nach den Feststellungen des Gerichtes um um eine Urheberrechtsverletzung.

Berechnung der Schadensersatzes bei Contentklau

Das Gericht legte bei der Bemessung der Höhe des Schadensersatzes im Wege der sogenannten Lizenzanalogie die Tarife des Deutschen Journalisten-Verbandes als branchenüblicher Vergütung zugrunde. Demzufolge sollte der Beklagte 200 Euro Schadensersatz pro übernommenen Beitrag zahlen.

Ähnliche Artikel: