Vertragsstrafe Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG gegenüber Wettbürobetreiber

Vertragsstrafe Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG gegenüber Wettbürobetreiber
02.02.2015317 Mal gelesen
Wir hatten bereits in der Vergangenheit häufiger über Abmahnungen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG berichtet.

Uns liegt aktuell eine Abmahnung nebst Aufforderung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 6.588,00 € vor.

 

Der Sachverhalt in dieser Angelegenheit gestaltete sich wie folgt:

 

Unsere Mandantschaft wurde bereits im Jahre 2013 durch die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG wegen der vermeintlichen öffentlichen Zugänglichmachung von Live-Spielen der deutschen Fußballbundesliga abgemahnt. Für unsere Mandantschaft wurde seinerzeit bereits eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

 

Der neuerliche Vorwurf, der im Schreiben gegen unsere Mandantschaft vom 19.01.2015 geltend gemacht wird, besteht darin, dass es angeblich zu einer Zuwiderhandlung gekommen sei. Danach sei es zu einer erneuten Kontrolle gekommen, bei der seitens der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG festgestellt wurde, dass angeblich erneut das Programm, mithin eine Bundesliga-Spielbegegnung, von Sky ausgestrahlt und öffentlich zugänglich gemacht wurde.

 

Neben der Abgabe einer erweiterten strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG nunmehr von unserer Mandantschaft einen nicht unerheblichen Betrag in Höhe von 6.588,00 €. Des Weiteren wird die Abgabe einer sogenannten erweiterten strafbewehrten Unterlassungserklärung mit einer festen Vertragsstrafe gefordert. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss bei einer erneuten Zuwiderhandlung nach bereits abgegebener Vertragsstrafe nach dem Hamburger Brauch grundsätzlich eine bezifferte Vertragsstrafe in der neuen Unterlassungserklärung angegeben werden.

 

Auch im Falle einer Zuwiderhandlung und erneuten Abmahnung durch Sky stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir haben bereits eine erhebliche Anzahl von Abgemahnten vertreten.