News von WALDORF FROMMER - Was tun bei einer Abmahnung?

Abmahnung Filesharing
23.01.2015232 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt im Namen prominenter Rechteinhaber wie Warner Bros. Entertainment, Constantin Film, Sony Music Entertainment oder Twentieth Century Fox zahlreiche Inhaber von Internetanschlüssen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen ab. Dabei ist Waldorf Frommer so „freundlich“, in den Abmahnschreiben auf aktuelle Gerichtsentscheidungen hinzuweisen. Veröffentlicht werden diese Entscheidungen auf der Homepage von Waldorf Frommer. Es verwundert nicht, dass die Gerichtsentscheidungen negativ für die abgemahnten Anschlussinhaber sind. Hierdurch entsteht der Eindruck, dass es sich nicht lohnt, gegen eine Filesharing-Abmahnung vorzugehen. Dass dem nicht so ist, zeigen die zahlreichen, z.B. auf anwalt.de besprochenen, Urteile zugunsten der Anschlussinhaber.

Eine erfolgreiche Verteidigung setzt einen detaillierten und plausiblen Vortrag voraus

Entscheidend bei Filesharing-Fällen ist immer der Einzelfall. Eine erfolgreiche Verteidigung ist nur bei einem detaillierten und plausiblen Vortrag möglich. Dabei ist vor Aufnahme von Verhandlungen mit Waldorf Frommer die Sach- und Rechtslage zu klären. In der Tat konnten zahlreiche, auf der Homepage von Waldorf Frommer zitierte, Entscheidungen aufgrund des Sachverhalts gar nicht anders beurteilt werden. Entweder wurde unzureichend vorgetragen und ein an sich positiver Fall wurde deshalb zuungunsten des Anschlussinhabers entschieden. Oder der Sachverhalt hatte zu Recht eine Verurteilung des Abgemahnten zur Folge, d.h. es wäre deutlich besser gewesen, sich außergerichtlich zu einigen.

Urteile auf der Homepage von Waldorf Frommer - AG Leipzig vom 26.11.2014

Mit Beitrag vom 21.01.2015 berichtet Waldorf Frommer in Person der Rechtsanwältin Linda Haß über ein vom AG Leipzig zugunsten des Rechteinhabers entschiedenes Urteil (Urteil vom 26.11.2014, Az. 102 C 9793/13).

Waldorf Frommer berichtet: "Die Ausführungen des Anschlussinhabers reichten nicht aus, um die mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche abzuwehren. Der Anschlussinhaber beschränkte sich in seinem Vortrag darauf, dass weder er noch seine Ehefrau die Rechtsverletzung begangen hätten. Der abgemahnte Anschlussinhaber wies lediglich auf die grundsätzliche Nutzungsmöglichkeit seiner Ehefrau hin, ohne sich zum konkreten Internetnutzungsverhalten am streitgegenständlichen Tag äußern zu wollen."

Und weiter: "Auch die spätere Behauptung des Anschlussinhabers, seine Ehefrau sei nun doch als Täterin der Rechtsverletzung anzusehen, überzeugte das Gericht nicht. Das Gericht hielt die Behauptung angesichts des insgesamt unplausiblen und diametral widersprüchlichen Sachvortrages letztendlich für unbeachtlich."

Wo lag der Fehler?

Dieser Fall zeigt sehr schön, wie wichtig ein genauer Vortrag - und zwar ab Beginn der Angelegenheit - ist. Hätte der Anschlussinhaber nämlich gleich dargelegt, dass seine Frau das Internet regelmäßig nutzt und am Tatzeitpunkt auch zu Hause war und damit ernsthaft als Täterin in Betracht kommt, hätte er nach Ansicht zahlreicher Gerichte (AG Hamburg, Urteil vom 03.12.2014, Az. 32 C 23/13; AG Bremen, Urteil vom 28.11.2014, Az. 43 C 1150/13; AG Landshut, Urteil vom 28.11.2014, Az. 10 C 1392/14) der vom Bundesgerichtshof geforderten "sekundären Darlegungslast" des Anschlussinhabers genügt und eine Klageabweisung erreicht.

Abmahnung von Waldorf Frommer - die richtige Reaktion

Wie regieren Sie richtig, wenn Sie eine Abmahnung im Briefkasten finden? Nehmen Sie keinen Kontakt mit Waldorf Frommer auf, sondern reagieren Sie ruhig und besonnen. Suchen Sie sich einen Anwalt, der Erfahrung mit Filesharing-Fällen hat und lassen sich von ihm beraten. Ich biete eine kostenlose, telefonische Erstberatung in Filesharing-Fällen an. Zahlen Sie nicht den geforderten Betrag und unterschreiben Sie nicht die Unterlassungserklärung. Auch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung ist nur erforderlich, wenn Sie für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind. Die außergerichtliche Vertretung Ihres individuellen Falles übernehme ich zu einem fairen Pauschalpreis.