Hohe Abmahngefahr bei der Nutzung von Popcorn Time!

Hohe Abmahngefahr bei der Nutzung von Popcorn Time!
20.01.2015219 Mal gelesen
Jetzt ist es offiziell: Jede zweite Filesharing-Abmahnung wird durch die Popcorn Time App ausgelöst! Dies hat die bekannte Münchner Abmahnkanzlei Waldorf Frommer kürzlich gegenüber den Medien bestätigt. IT Anwalt Christian Solmecke erklärt warum so viele Menschen auf die Software Popcorn Time hereinfallen und weshalb Streaming nicht immer gleich Streaming ist!

"Bereits letztes Jahr hatten wir ausdrücklich vor der Nutzung der Software Popcorn Time gewarnt. Die Warnung ist scheinbar nicht bei den Nutzern angekommen, denn seit Anfang 2015 ist ein deutlicher Anstieg der Abmahnschreiben spürbar. Viele Nutzer sind überrascht und versichern, dass sie die entsprechenden Werke nur gestreamt haben. Bei vielen stellt sich heraus, dass sie die Software Popcorn Time genutzt haben. Hier herrscht große Unwissenheit. In der Regel gehen die Mandanten davon aus, dass Streaming legal sei. Dabei wird übersehen, dass es sich bei Popcorn Team gerade nicht um eine Streaming- sondern um eine Filesharing-Lösung handelt. Diese Unwissenheit führt dann zu den vermehrten Abmahnungen", erklärt RA Christian Solmecke.

Popcorn Time gaukelt Streaming vor

Zwar ist beim reinen Streaming von Filmen umstritten, ob auch der Nutzer eine Urheberrechtsverletzung begeht. Diese Diskussion spielt jedoch bei Popcorn Time keine Rolle. Der Nutzer zieht nämlich hier - anders als bei einem gewöhnlichen Streaming-Portal - eine urheberrechtswidrige Datei über Bittorent auf den Rechner. Darüber hinaus stellt er auch seinen Computer für die Verbreitung von illegalen Raubkopie-Dateien zur Verfügung. Von daher ist hier von urheberrechtswidrigem Filesharing über eine Tauschbörse auszugehen. Da die Feststellung der IP-Adresse der Nutzer über BitTorrent kein Problem darstellt, erfolgen in diesem Fall auch beim vermeintlich reinen Streaming eine Abmahnung.

Popcorn Time Nutzer müssen mit Abmahnungen in Höhe von 815 Euro rechnen

Bei Popcorn Time handelt es sich somit um nichts anderes als um ein illegales Raubkopierportal. "Nutzer sollten sich nicht von der positiven Kritik in den Medien beeinflussen lassen, die häufig die leichte Bedienbarkeit und das gute Angebot  an aktuellen Filmen und Serien loben", warnt Solmecke. "Jeder, der Popcorn Time nutzt, muss mit einer teuren Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung rechnen". Durchschnittlich fordern die Münchener Anwälte Waldorf Frommer 815 Euro von den Nutzern.

Unwissenheit schützt nicht vor einer Abmahnung

Popcorn Time Nutzer werden auf diesen Umstand leider nur unzureichend hingewiesen. "Die Unwissenheit der Nutzer schützt diese jedoch nicht vor hohen Forderungen in Form von Erstattung der Abmahnkosten sowie Schadensersatz wegen einer Urheberrechtsverletzung", erläutert Solmecke. "Das liegt daran, dass das deutsche Urheberrechtsgesetz eine verschuldensunabhängige Haftung für Urheberrechtsverletzungen vorsieht". Für Abmahnanwälte ist das häufig ein lohnenswertes Geschäft.

RA Christian Solmecke rät grundsätzlich zur Vorsicht: "Nicht alles was Streaming heißt, ist auch Streaming. Wer sich auf diesem und ähnliche Portale wie cuevana.tv Filme über einen vermeintlichen Stream anschaut, lädt diese auch automatisch, ohne gesonderte Vorwarnung per BitTorrent hoch. Im Ergebnis wurde die Datei genauso geteilt wie beim klassischen Filesharing".