Abmahnung rka Rechtsanwälte „Goat Simulator" Koch Media GmbH – 800,00 EUR

Abmahnung rka Rechtsanwälte „Goat Simulator" Koch Media GmbH – 800,00 EUR
15.01.2015292 Mal gelesen
Die rka Rechtsanwälte mahnen aktuell für Ihre Mandantin die Koch Media GmbH ab. Betroffen ist dabei auch der PC-Spieletitel „Goat Simulator (2014)“ – ein Ziegensimulator.

Letztlich handelt es sich um ein massenhaft verschicktes Standardschreiben der für Filesharing-Abmahnungen bekannten Kanzlei von rka Rechtsanwälten aus Hamburg welches an den ermittelten Anschlussinhaber verschickt wird. In der Abmahnung selbst wird bereits darauf hingewiesen, dass der Täter andere Ansprüche erfüllen muss als ein Störer.

Unser Tipp, für Betroffene einer Filesharing Abmahnung wegen des Computerspiels "Goat Simulator":

Ruhe bewahren und nicht sofort unterschreiben, nicht bezahlen.

Sie können folgende Stichpunkte zur Prüfung der Ansprüche aus der Abmahnung wegen Filesharing, die sich allein gegen den Anschlussinhaber richten, nutzen:

Müssen Sie als betroffener Anschlussinhaber bezahlen und sind Sie überhaupt für Rechtsverletzungen von Familienangehörigen verantwortlich?

Dies kommt auf die Umstände des Einzelfalles an.

Da sich die Ansprüche nur gegen den Anschlussinhaber richten, kommt es allein auf dessen Verantwortlichkeit an der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an. Bei berechtigten Zweifeln und einem Sachverhalt der die Verantwortlichkeit der Rechtsverletzung durch den Anschlussinhaber widerlegt, könnten die Ansprüche auch gerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden.  Eine wichtige Bedeutung für eine Haftung haben dabei, die Art und Weise der WLAN-Sicherung, Möglichkeit der Nutzung des Internetanschlusses durch Andere, z.B. Familienangehörige oder Mitbewohner.  Laut den Gründen des BGH-Urteils vom 8. Januar 2014 (Az: I ZR 169/12 "BearShare") genügt der Anschlussinhaber seiner diesbezüglichen Darlegungslast, wenn er angibt:

" ., ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen." (BGH Urteil vom 8.01.2014,Az: I ZR 169/12)

Gern können Sie sich bei Fragen zum Vorgehen und den rechtlichen Möglichkeiten an unsere Kanzlei wenden, wir vertreten Ihre Interessen bundesweit. Ziel unserer Rechtsberatung und ggf. Vertretung ist eine schnelle und vor allem effektive Abwehr vor zu hohen oder gar unberechtigten Forderungen.

 

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

 

Telefon: 0341/4925 00-01 (Vertretung bundesweit)

E-Mail Kontakt baumgaertner@bf-law.de

Internet www.rechtsanwalt-baumgaertner.de

www.rechtsanwalt-baumgaertner.de/Filesharing_Abmahnung.html 

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