Abmahnung Waldorf Frommer vom 07.01.2015 wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Tammy“ im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH

Abmahnung Waldorf Frommer vom 07.01.2015 wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Tammy“  im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH
14.01.2015267 Mal gelesen
Auch die ersten Abmahnungen des Jahres 2015 liegen uns aus der Kanzlei Waldorf Frommer vor. Darunter auch eine Abmahnung wegen des Films „Tammy“ im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH.

Dem Anschlussinhaber wird eine Urheberrechtsverletzung in Form des sog. Filesharings  über eine Internettauschbörse vorgeworfen.

Zur Abgeltung der Rechtsverfolgungskosten und Lizenzschadensersatz wird ein Betrag in Höhe von 815,00€ gefordert.

Wir haben bereits hunderte Mandanten gegen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer vertreten. Es ist dringend anzuraten solche Abmahnung nicht zu ignorieren, da unserer Kanzlei bekannt ist, dass die Kanzlei Waldorf Frommer diese Art von Fällen konsequent gerichtlich verfolgen lässt.

So liegen uns auch Mahnbescheide und Klagen von solchen Mandanten vor, die zunächst leider keine anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen haben. Zwar kann auch in diesen Fällen noch vieles gerettet werden, jedoch bietet sich eine außergerichtliche Verteidigung vor dem Kostenhintergrund eines gerichtlichen Verfahrens immer an.

Zunächst gilt es Ruhe zu bewahren!

Wir raten dazu sich im Falle des Erhaltes einer solchen Abmahnung unbedingt anwaltlich beraten zu lassen. Unterzeichnen Sie im eigenen Interesse nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung, da diese unserer Ansicht nach nachteilig vorformuliert ist.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mitunserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!