Abmahnung durch Nimrod – „TransOcean The Shipping Company“

Abmahnung durch Nimrod – „TransOcean The Shipping Company“
13.01.2015232 Mal gelesen
Die Nimrod Rechtsanwälte mahnen im Namen der Astragon Software GmbH Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel „TransOcean The Shipping Company“ ab.

In dem Abmahnschreiben der Nimrod Rechtsanwälte (http://www.wvr-law.de/abmahnung-nimrodwird dem Betroffenen vorgeworfen, dass er das Spiel innerhalb eines p2p-Netzwerks anderen Nutzern unerlaubt zur Verfügung gestellt hat. Dadurch wird das Werk öffentlich zugänglich gemacht.

Adressat des Schreibens ist regelmäßig der Anschlussinhaber, der zuvor ermittelten IP-Adresse, da die tatsächliche Vermutung besteht, dass dieser die Rechtsverletzung begangen hat. Diese Vermutung kann jedoch widerlegt werden. Sofern Sie nachweisen können, dass sie selbst die Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben, kommt nur noch eine Haftung als sogenannter Störer in Betracht. Vorteil dieser Haftung ist, dass kein Schadensersatz gezahlt werden muss. Wenn ein volljähriges Familienmitglied den ihm zur Nutzung überlassenen Internetanschluss für Rechtsverletzung missbraucht hat und Sie das nachweisen können, sind Sie grundsätzlich von der Haftung befreit (vgl. BGH, Urt. v. 08.01.2014, I ZR 169/12 "BearShare").

Was möchten die Nimrod Rechtsanwälte?

Die Nimrod Rechtsanwälte fordern von dem Abgemahnten dreierlei: 

  • die sofortige und dauerhafte Löschung der abgemahnten Datei,
  • die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 800,00 Euro, welcher Schadensersatz- und Aufwendungsersatzkosten umfasst, sowie
  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist.

Wie gehe ich am besten gegen die Abmahnung vor?

Falls auch Sie abgemahnt wurden, gilt es Ruhe zu bewahren. Übereilte Handlungen, sowie vorschnelle Zahlungen oder die Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung, können dazu führen, dass Sie Ihrem Verteidiger die Verhandlungsbasis nehmen und sich selbst Ihre Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden. Sie sollten vielmehr einen fachkundigen Rechtsanwalt innerhalb der Ihnen gesetzten Frist aufsuchen. Dieser kann die Rechtmäßigkeit der Abmahnung prüfen und die oben erwähnte Haftungsfrage klären. Zudem kann er die mitgeschickte Unterlassungserklärung insoweit abändern, dass sie sich nur noch auf die nötigsten Angaben reduziert. Dies ist notwendig, da die meisten beigefügten Unterlassungserklärungen zu Gunsten der Gegenseite formuliert sind.

Wenn auch Sie von den Nimrods Rechtsanwälten für die Astragon Software GmbH wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel "TransOcean The Shipping Company" abgemahnt wurden, sollten Sie unser Team von Abmahnhelfer.de unter der Telefonnummer: 030 965 35 855 anrufen. Wir beraten seit Jahren Anschlussinhaber, die wegen behaupteter Urheberrechtsverletzungen abgemahnt wurden. Gerne können Sie unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen, in welchem wir Ihnen auch eine erste anwaltliche Einschätzung geben.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!