Fareds Abmahnung: Hexenjagd

Abmahnung Filesharing
13.01.2015216 Mal gelesen
Im Auftrag der MIG Film GmbH fordert die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft eine Unterlassungserklärung und macht ein Vergleichsangebot. Der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an dem Film "Hexenjagd" - Wie kann man reagieren? Oft sind Vorwürfe unberechtigt!

Berichten zufolge mahnt die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der MIG Film GmbH ab. Dabei handelt sich um eine behauptete Urheberrechtsverletzung an dem Film "Hexenjagd" durch unbefugtes Verbreiten in Peer-to-Peer (bittorrent) Netzwerken.

Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oftmals beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn auch Sie Empfänger der "Hexenjagd"-Abmahnung geworden sind?

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.

Die Abmahnung ist ein außergerichtliches Vergleichsangebot mit einer geteilten Forderung. U.a. muss unbedingt geprüft werden, ob und wie eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Rufen Sie die abmahnende Kanzlei nicht an. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Sie finden uns unter www.ra-juedemann.de.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann
Welserstraße 10-12
10777 Berlin