Fareds für MIG Film GmbH wegen „Hexenjagd“

Fareds für MIG Film GmbH wegen „Hexenjagd“
12.01.2015214 Mal gelesen
Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mahnt im Auftrag der MIG FIlm GmbH Anschlussinhaber ab.

Der Rechteinhaber MIG Film GmbH beauftrag die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit der Rechtsverfolgung von Urheberrechtsverletzungen an dem US- amerikanischen Dramas "Hexenjagd".

So erreichten Anschlussinhaber ein Schreiben der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit dem Vorwurf unerlaubt durch einen widerrechtlichen Upload des Filmes "Hexenjagd" auf einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern selbiger zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Das Recht des öffentlichen Zugänglichmachens steht jedoch regelmäßig nur dem Urheber bzw. dem Rechteinhaber zu. So dass, ein derartiges Anbieten sofern es ohne Einwilligung des Rechteinhabers erfolgt eine Urheberrechtsverletzung dar.

Um eine derart begangene Urheberrechtsverletzung den jeweiligen Anschlussinhabern zuzuordnen, werden Ermittlungsunternehmen eingeschaltet, durch die die IP-Adresse von der die Urheberrechtsverletzung ausgeht dem jeweiligen Anschluss und damit Anschlussinhaber zugeordnet werden.

Wenn auch Sie daher eine Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film "Hexenjagd" erhalten haben wurde in den meisten Fällen auch von Ihren Anschluss eine Urheberrechtsverletzung an dem Film "Hexenjagd" veranlasst.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Auch wenn die Urheberrechtsverletzung an dem Film "Hexenjagd" durch das Ermittlungsunternehmen Ihrem Anschluss zugeordnet werden konnte, heißt das jedoch nicht, dass Sie als Anschlussinhaber diese Urheberrechtsverletzung an dem Film "Hexenjagd" begangen haben. Zwar besteht dann vorerst die widerlegbare Vermutung, dass Sie als Anschlussinhaber der Täter bezüglich der Rechtsverletzung sind, jedoch kann diese bereits widerlegt werden, sofern Sie beweissicher darlegen können das die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass nicht Sie sondern ein eigenverantwortlicher Dritter wie ihr Untermieter/Partner oder ihre Kinder die Urheberrechtsverletzung an dem Film "Hexenjagd" veranlasst haben. Zwar besteht dann noch die Möglichkeit, dass Sie als sogenannter Störer in die Haftung genommen werden, jedoch ist dieser zum einen regelmäßig nicht schadensersatzpflichtig. Zum anderen können Sie auch dieser Haftung entgehen, wenn sie ihren ihnen obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten nachgekommen sind. Das ist dann der Falls, wenn Sie ihren Anschluss ausreichend gesichert haben und ein Verbot beziehungsweise ein Hinweis auf die Illegalität des Filesharing ausgesprochen haben.

Auch gegenüber ihren Kindern besteht gerade keine Überwachungspflicht wenn keine Anhaltspunkte gegeben sind (http://www.wvr-law.de/blog/allgemein/bgh-verneint-haftung-von-eltern-fuer-illegales-filesharing-durch-volljaehrige-familienmitglieder).

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Um sich gegebenenfalls beispielsweise auf Grund der unterschiedlichen Haftungsvarianten Verteidigungsvarianten nicht abzuschneiden sollten Sie bei dem Erhalt einer Abmahnung durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der MIG Film GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film "Hexenjagd" einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen. Vermeiden Sie voreilige Handlungen wie Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, Abgabe der meist beigefügten Unterlassungserklärung oder auch Zahlung des Geldbetrages.

Ihr aufgesuchter im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt kann dann die Forderungen vorab überprüfe und Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte "modifizierte Unterlassungserklärung" abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf der Webseite www.abmahnhelfer.de vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!