„Vaterfreuden“ – Abmahnung durch Fareds

„Vaterfreuden“ – Abmahnung durch Fareds
06.01.2015225 Mal gelesen
Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft versendet auch im Jahr 2015 urheberrechtliche Abmahnungen an Anschlussinhaber. Vorliegend wurde die Kanzlei von der Pantaleon Entertainment GmbH beauftragt Abmahnschreiben wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Vaterfreuden" zu verschicken.

Innerhalb einer Online-Tauschbörse, wie eDonkey oder Limewire, soll der Abgemahnte die deutsche Filmkomödie aus dem Jahr 2014 "Vaterfreuden" von und mit Matthias Schweighöfer anderen Nutzern zum Download angeboten und so öffentlich zugänglich gemacht haben. Die öffentliche Zugänglichmachung ist jedoch allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber vorbehalten, vorliegend also der Pantaleon Entertainment GmbH, weshalb sie illegal erfolgte.

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die Fareds (http://www.wvr-law.de/abmahnung-fareds) Rechtsanwälte den Betroffenen auf, die abgemahnte Datei unverzüglich und dauerhaft von seinem Rechner zu löschen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abzugeben, sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200,00 Euro zu entrichten.

Wie gehe ich am besten gegen die Abmahnung vor?

Das Team von Abmahnhelfer.de rät von übereilten Handlungen ab. Eine vorschnelle Zahlung des geforderten Betrags oder die Abgabe der Unterlassungserklärung führt dazu, dass Sie Ihrem Verteidiger die Verhandlungsmöglichkeiten nehmen und Ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern. Daher sollten Sie innerhalb der Frist einen spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen. Dieser kann für Sie die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen und ermitteln, ob und inwieweit Sie für die Rechtsverletzung haften. Dies ist nämlich abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls und kann nicht pauschal beantwortet werden.

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte ebenfalls juristisch überprüft werden. Sie kann zu weitgehend sein und Klauseln enthalten, die Sie möglicherweise benachteiligen. Häufig wird eine zeitliche Geltung von über 30 Jahren festgelegt oder die vorformulierte Unterlassungserklärung stellt ein Schuldanerkenntnis dar. Aus diesem Grund ist es sinnvoll eine abgeänderte Unterlassungserklärung abzugeben. Sie sollten die originale Unterlassungserklärung von Ihrem Rechtsanwalt auf die notwendigsten Angaben reduzieren lassen. Ein Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet sollten Sie nicht verwenden. Diese Vorlagen sind häufig von juristischen Laien verfasst worden und können daher ungenau sein. Schon die kleinste Ungenauigkeit kann aber dazu führen, dass die Erklärung vor Gericht völlig wertlos ist.

Wenn auch Sie ein Abmahnschreiben von der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Namen der Pantaleon Entertainment GmbH wegen widerrechtlicher Verwertung des Films "Vaterfreuden" erhalten haben, bewahren Sie Ruhe. Unter der Telefonnummer: 030 965 35 855 erreichen Sie sieben Tage die Woche das Abmahnhelfer.de Team, welches Ihnen ein kostenloses Erstgespräch anbietet. In diesem werden wir Ihnen auch eine erste anwaltliche Einschätzung geben und ein unverbindliches Angebot machen. Wir sind seit Jahren auf die Abwehr von Filesharing-Abmahnungen spezialisiert und freuen uns, wenn wir auch Ihnen helfen könne.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!