Abmahnung d. Waldorf Frommer, Daniel Sebastian, FAREDS, WeSaveYourCopyrights, Rainer Munderloh o. Negele Zimmel Greuter Beller erhalten? Wir helfen!

Abmahnung d. Waldorf Frommer, Daniel Sebastian, FAREDS, WeSaveYourCopyrights, Rainer Munderloh o. Negele Zimmel Greuter Beller erhalten? Wir helfen!
30.12.2014276 Mal gelesen
Auch heutzutage und trotz der zahlreichen aufklärenden Berichte in den Medien sind Online-Tauschbörsen bei der Internetgemeinde noch immer beliebt. Für abmahnende Kanzleien heißt dies, dass sie in vielen Fällen weiterhin Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen für ihre Auftraggeber versenden.

Zum Beispiel haben in der Vergangenheit folgende Kanzleien solche urheberrechtlichen Abmahnungen ausgesprochen:

 

Waldorf Frommer Rechtsanwälte u.a. für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, die Studiocanal GmbH, die Warner Bros. Entertainment GmbH,

 

Daniel Sebastian für die DigiRights Administration GmbH,

 

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH u.a. für die Two Guns Distribution LLC, die Track by Track Records UG und die Mec-Early GmbH,

 

WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH u.a. für die Zooland Music GmbH,

 

Rainer Munderloh für die RGF Productions Limited,

 

Negele, Zimmel, Greuter, Beller u.a. im Auftrag der "INO" Handels- und Vertriebsgesellschaft Kerim Vorberg mbH, die M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD und die DBM Videovertrieb GmbH.

 

Der Adressat der Abmahnung sieht sich folgendem Vorwurf ausgesetzt: Er soll illegal urheberrechtlich geschützte Dateien (z.B. Musik oder Videos) auf einer Online-Tauschbörsen anderen Nutzern der Tauschbörse zum Herunterladen angeboten haben. Durch das illegale "Filesharing" soll der Abgemahnte die Urheberrechte des jeweiligen Auftraggebers der Kanzlei verletzt haben.

 

Es werden verschiedene Ansprüche gegen den Abgemahnten geltend gemacht: Es werden Schadenersatz- und Aufwendungsersatz geltend gemacht. Auch soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Die geltend gemachten Beträge liegen meist bei mehreren hundert Euro.

 

Sollten Sie eine urheberrechtliche Abmahnung von einer der genannten Kanzleien oder einer anderen Kanzlei erhalten haben, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:

 

Keinesfalls sollte die Abmahnung ignoriert werden. Denn dies könnte weitreichende negative Folgen für Sie haben. Bei einem Ignorieren der Abmahnung kann die Gefahr bestehen, dass durch die jeweilige Kanzlei der Unterlassungsanspruch per Einstweiliger Verfügung gegen Sie geltend gemacht werden könnte. Daher ist es in dieser Situation besser, die Abmahnungen von einem fachkundigen Rechtsanwalt prüfen zu lassen, der Erfahrung im Bereich Urheberrecht hat. Dieser kann eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung für Sie erstellen. Auch war in einer Vielzahl von Fällen eine Reduzierung der geforderten Beträge möglich.

 

Auch sollten Sie nicht, um Geld zu sparen, auf kostenlose Unterlassungserklärungen aus dem Internet zurückgreifen. Diese sind meist von rechtsunkundigen Laien verfasst und bergen häufig nicht absehbare Risiken. Dieser kostenlose Rat kann Sie am Ende teurer zu stehen kommen als eine Überprüfung der Abmahnung und Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt.

 

Rufen Sie uns gerne an, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite. Zu günstigen Pauschalpreisen übernehmen wir für Sie deutschlandweit das komplette außergerichtliche Verfahren.

 

Ihr

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.shrecht.de  und www.abmahnsoforthilfe.de