Abmahnung Sasse & Partner für WVG Medien GmbH | Filesharing TV Serie: The Walking Dead - Staffel 5 Folge 1

Abmahnung Sasse & Partner für WVG Medien GmbH | Filesharing TV Serie: The Walking Dead - Staffel 5 Folge 1
22.12.2014291 Mal gelesen
Die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt mit Schreiben vom 18.12.2014 für die WVG Medien GmbH wegen einer angeblich Mitte Oktober 2014 öffentlich über eine P2P Tauschbörse angebote Folge der TV Serie - The Walking Dead, Staffel 5 Folge 1 - ab.

Durch das öffentliche Anbieten der TV Serie über eineP2P-Taischbörse soll eine Urheberrechtsverletzung begangen worden sein

Unterlassungsforderung

Gefordert wird von der Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte die Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung - wobei eine Version für eine mögliche Täterhaftung oder eine mögliche Störerhaftung beigefügt ist.

Schadensersatz

Ferner wird unter vorhergehender Darstellung einer ansonsten höheren Schadensersatzforderung ein Vergleichsbetrag in Höhe von 800 €  als pauschaler Schadensersatz einschließlich Anwaltskosten und sonstiger Rechtsverfolgungskosten angeboten, um die Angelegenheit außergerichtlich  beizulegen. Der obige Betrag stellt einen Vergleichsangebot für nachstehend im einzelnen aufgeführte Schadensersatzpositionen in Höhe von insgesamt 1.467,60 € dar:

  • 500 € Lizenzschadensersatz für 1 TV-Folge
  • 100 € Ermittlungskosten
  • 2,60 Anteilige Kosten des vorgelagerten Auskunftsverfahrens
  • 865 € Rechtsanwaltskosten

Es wird auf sichergestellte Ermittlungsergebnisse der Firma Guardaley Ltd. hingewiesen.

Den Vorwurf einer derartiger Urheberrechtsverletzungen sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen oder achtlos beiseite legen.

Empfehlung

Es empfiehlt sich in den meisten Fällen nicht, voreilig die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Die solchermaßen abgegebene Erklärung könnte langfristige und möglicherweise unberechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.

Bitte beachten

  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei auf und leisten Sie keine Zahlung.
  • Die gesetzten Fristen sollten Sie in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten. Anderenfalls drohen kostenintensive gerichtliche Maßnahmen gegen Sie.
  • Rufen Sie uns vorher unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles  an. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen. Telefon 040 / 730 55 333

Soforthilfe

Ich helfe Ihnen darüber hinaus gerne zu fairen Konditionen weiter, bundesweit.

Senden Sie die Abmahnungsunterlagen einfach unverbindlich per:

  • E-Mail an -  info@harzheim.eu

Ich rufe Sie auf Wunsch gerne kostenlos zurück, auf Wunsch auch nach den üblichen Bürozeiten und am Wochenende bzw. an Feiertagen.

Weitere Informationen zu Abmahnungen der Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte erhalten Sie HIER.

RA Kai Harzheim
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Hamburg