Abmahnung Filesharing, Nimrod Rechtsanwälte, Euro Truck Simulator 2, Computerspiel, i.A.d. rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH

Abmahnung Filesharing, Nimrod Rechtsanwälte, Euro Truck Simulator 2, Computerspiel, i.A.d. rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH
15.12.2014296 Mal gelesen
Der Anwaltskanzlei Wienen liegt eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel "Euro Truck Simulator 2" von den Nimrod Rechtsanwälte i.A.d. rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH vor.

Gefordert werden in der Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 850 Euro. Der Anwaltskanzlei Wienen liegt eine Abmahnung vor, in der ein Entwurf eines "Unterlassungsvertrags und Vergleichs" enthalten ist.

Was ist zu tun?

Wer eine Abmahnung erhält, kann sich mit Hilfe spezialisierter Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht und kompetentem Anwaltswissen wehren. Es wird davon abgeraten, den oben genannten Entwurf "Unterlassungsvertrag und Vergleich" zu unterzeichnen.

Anwaltlicher Rat sollte unbedingt in der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist eingeholt werden. Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat. Grundsätzlich wird eine für den konkreten Fall anwaltlich erstellte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Deren Formulierung ist von gravierender Bedeutung, da sie erhebliche Folgewirkungen hat. Weiteres Ziel der anwaltlichen Unterstützung ist die Zurückweisung oder Reduzierung der Zahlungsforderungen.

Spezialisiertes Anwaltswissen

Die umfangreiche Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Weitere Informationen finden Sie hier auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Wienen.

Die Anwaltskanzlei Wienen bietet ihren Mandanten

  •   spezialisiertes Wissen, Fachanwaltschaft Urheber- und Medienrecht
  •   jahrelange Erfahrung in Filesharing-Fällen
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Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit seit Jahren erfolgreich in Filesharing-Sachen. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, setzt Rechtsanwältin Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, ihr spezialisiertes Wissen gerne für Sie ein.

Bitte wenden Sie sich dazu an: Telefon 030 - 390 398 80.

Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.

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