Informationen zu aktuellen Abmahnungen von Waldorf Frommer, FAREDS und Schutt, Waetke

Informationen zu aktuellen Abmahnungen von Waldorf Frommer, FAREDS und Schutt, Waetke
03.12.2014224 Mal gelesen
Hier finden Sie nützliche Informationen, falls Sie aktuell eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer, FAREDS oder Schutt, Waetke erhalten haben. Was wird von anderen Abgemahnten gefordert und wie sollte reagiert werden? Rechtsanwalt Kramarz hat langjährige Expertise im Umgang mit Abmahnungen.

Auch am Jahresende stehen die Abmahnkanzleien nicht still. Die führenden Abmahnkanzleien laufen nochmal zu Hochform auf. In den vergangenen Tagen sind mir Abmahnungen der Kanzleien Waldorf Frommer, FAREDS und Schutt, Waetke vorgelegt worden.

Die Forderung

Ziel der Abmahnschreiben ist regelmäßig, dass sich der Anschlussinhaber zur Unterlassung der öffentlichen Zugänglichmachung eines der Werke der vertretenen Rechteinhaber verpflichtet. Dazu wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt. Bei einigen Kanzleien wird eine solche Erklärung als Muster beigefügt, bei anderen nicht. Egal ob ein Muster der Unterlassungserklärung beiliegt oder nicht - eine solche Erklärung sollte nicht ohne anwaltliche Prüfung und Anpassung unterschrieben werden. Die Unterlassungserklärung bindet Sie ein Leben lang!

Vorwurf der Urheberrechtsverletzung

Der Vortrag der Kanzleien ähnelt sich stark. Die Nutzung eines Filesharing-Netzwerkes soll durch eine Ermittlungsfirma rechtssicher dokumentiert worden sein. Die ermittelte Rechtsverletzung ist die Grundlage für die Forderungen der Abmahnkanzleien auf Unterlassung, Kostenerstattung und Schadenersatz.

Schadenersatzforderung ein Film von 400,00 € bis 800,00 €

Die geforderte Schadenersatzpauschale bewegt sich zwischen € 400 und € 800.  Dazu werden die  Kostenerstattungsansprüche addiert. Die Kanzlei Waldorf Frommer berechnet diese mit 215 €, die Kanzleien FAREDS oder Schutt, Waetke rechnen mit anderen Werten.

Die Rechtslage

Im Jahr 2010 hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Sommer unseres Lebens" (BGH, Urteil v. 12.05.2010, Az. I ZR 121/08) entschieden:

"Wird ein geschütztes Werk der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zu­geteilt ist, so spricht zwar eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist."

Damit ist der Anschlussinhaber zunächst für die Rechtsverletzung haftbar zu machen.

Wie, ob und  unter welchen Voraussetzungen tatsächlich eine Haftung besteht ist immer Frage des Einzelfalls. Denn wie die tatsächliche Vermutung entkräftet werden kann, wird von den Gerichten für unterschiedliche Fallkonstellationen unterschiedlich beurteilt. In  zwei neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs wurden die Haftungsfragen rund um die Teilnahme an Internet-Tauschbörsen weiter konkretisiert (BGH, Urteil vom 15. November 2012, Az. I ZR 74/12, "Morpheus"; Urteil vom 8. Januar 2014, Az. I ZR 169/12, "BearShare"). Als abgeschlossen kann die Diskussion über die Reichweite der tatsächlichen Vermutung nicht betrachtet werden.

Was tun bei Abmahnung Urheberrecht von Waldorf Frommer, FAREDS und Schutt, Waetke?

Daher sollten Betroffene vor Abgabe einer Unterlassungserklärung und vor einer Einlassung gegenüber der Gegenseite einen Rechtsanwalt konsultieren. Dieser wird  die Frage klären, ob der Anschlussinhaber haftbar ist. Dabei ist zu berücksichtigen, welches Gericht für den Anschlussinhaber zuständig wäre. Ob nach den dort aufgezeigten Grundsätzen eine Haftung besteht ist immer Frage des Einzelfalls. Keinesfalls sollte die vorformulierte Unterlassungserklärung voreilig unterschrieben werden.

Ihr Ansprechpartner bei Abmahnung Urheberrecht - Rechtsanwalt Kramarz -Bundesweit

Ich stehe Ihnen für Ihre Fragen zu ihrer Abmahnung zur Verfügung. Die Beratung und Vertretung in Abmahnangelegenheiten biete ich zum Pauschalpreis. Übermitteln Sie die Abmahnung vorab per E-Mail.

Mehr Informationen zu Abmahnungen Urheberrecht Waldorf Frommer.
Mehr Informationen zu Abmahnungen Urheberrecht FAREDS.
Mehr Informationen zu Abmahnungen Urheberrecht.