Waldorf Frommer und die Abmahnungen für die Constantin Film Verleih GmbH - Blutzbrüdaz

Abmahnung Filesharing
02.12.2014227 Mal gelesen
Aktuellen häufen sich wieder Abmahnungen der Constantin Film Verleih GmbH an Privatpersonen. So zum Beispiel bezüglich des Films „Blutzbrüdaz“.

Gefordert werden neben der Unterlassungserklärung Euro 815 mitunter Euro 915.

Zum einen sind diese Beträge sehr hoch, die Gefahr liegt aber zum einen in der Unterlassungserklärung und zum anderen in Folgeabmahnungen. Damit liegt es in der Natur der Sache, dass Waldorf Frommer in der Regel noch über weitere Datensätze verfügt.

Nach unserer Einschätzung handelt es sich zunächst um so genannte "Testballons". Man will testen, wie bestimmte Personen auf die Abmahnung reagieren.

Viele Verbraucher, die uns anrufen, fragen nach einer sogenannten "modifizierten Unterlassungserklärung" und haben diesen Begriff irgendwo im Internet gelesen.

Tipp: Vorsicht bei Unterlassungserklärungen. Übernehmen Sie auf keinen Fall einen Text aus dem Internet!

Eine modifizierte Unterlassungserklärung kann Ihre gesamte Existenz gefährden, da die Haftung zeitlich und inhaltlich unüberschaubar ist. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmefälle, in denen wirklich zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung geraten werden kann.

Bei "Blutzbrüdaz" und auch in vergleichbaren Fällen macht Waldorf Frommer sowohl Unterlassungsansprüche als auch Schadensersatz und Ersatz der Rechtsverfolgungsansprüche geltend. Der "fromme Waldi" unterbreitet dem Empfänger der Abmahnung ein Vergleichsangebot in Höhe von 815 Euro oder 915 Euro, mit dem die Auseinandersetzung vollständig beendet werde. Andernfalls wird mit der Einleitung gerichtlicher Schritte und daraus resultierenden höheren Kosten gedroht.

Wenn sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten, wissen die meisten Betroffenen nicht, wie sie sich richtig verhalten sollen! Die Betroffenen sollen meist

  • Euro 815 Euro oder mehr (oder weniger) zahlen und
  • eine Unterlassungserklärung unterschreiben.
  • Und das bei sehr kurzen Fristen.

Wir haben Erfahrung in etwa 15.000 solcher Fälle. Als Fachanwälte für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz sind wir Ihre richtigen und kompetenten Ansprechpartner. Wir kennen die Gefahren, die mit solchen Schreiben von Waldorf Frommer verbunden sind.

Wir wissen auch, welche Fragen sich die Betroffenen stellen. Oder wie man Schäden verhindert. Wir übernehmen die außergerichtliche - und wenn es dazu kommt - auch die gerichtliche Vertretung.

Erfahrungsgemäß werden Feiertage und lange Wochenenden bei Abmahnungen zur Verkürzung von Fristen genutzt. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, rufen Sie uns auch an Feiertagen oder am Wochenende an, bevor Sie wertvolle Zeit verlieren.